Die Installateurrichtlinien regeln die fachlichen Voraussetzungen für die Installationsunternehmen zur Eintragung in die Installateurverzeichnisse der Gasverteilnetzbetreiber sowie der Wasserversorgungsunternehmen. Die aktualisierten Installateurrichtlinien mit Datum vom 1. November 2021 ersetzen die Fassung vom 1. April 2019. Kernpunkt der Richtlinie ist der Nachweis der fachlichen Befähigung des Inhabers oder angestellten verantwortlichen Fachmannes eines Installationsunternehmens. Die Novellierung der NDAV vom Herbst 2021 beinhaltet konkrete Anforderungen an das Führen des Installateurverzeichnisses Gas durch die Netzbetreiber. Die zum 1. Januar 2022 in Kraft tretenden Neuregelungen orientieren sich an der bisherigen Eintragungspraxis. Die verordnungsrechtliche Änderung sieht die Einführung eines neuen Paragrafen 13a NDAV vor, in dem insbesondere die verfahrensrechtlichen und inhaltlichen Anforderungen an das Installateurverzeichnis Gas konkretisiert werden. Die Anforderungen entsprechen weitgehend den verbändeseitig abgestimmten und etablierten Regelungen der "Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas‑ und Wasserinstallationen". Darüber hinaus stellt die Änderung klar, dass die fachlichen Kenntnisse und Qualifikationen von Installationsunternehmen aus dem EU‑Ausland den gleichen Anforderungen genügen müssen, um in ein Installateurverzeichnis eingetragen werden zu können. Der BDEW hat gemeinsam mit dem ZVSHK (Zentralverband Sanitär Heizung Klima) die Installateurrichtlinien und Vertragsmuster an die neue Rechtslage angepasst.
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