NAV - Niederspannungsanschlussverordnung
ab 0,73 €
Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich
| Menge | Stückpreis |
|---|---|
| bis 999 |
1,06 €
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| bis 2999 |
1,00 €
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| bis 4999 |
0,79 €
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| ab 5000 |
0,73 €
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NAV
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt vertraglich die Rahmenbedingungen für den Anschluss von Elektrizitätsversorgungsanlagen an das Niederspannungsnetz einschließlich dem Vertragsverhältnis zwischen Netzbetreiber und Kunde. Am 08.11.2006 ist die NAV erstmals in Kraft getreten und hat für den Netzbereich die bis zu diesem Zeitpunkt gültige „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (Elektrizitäts-Versorgungsbedingungen-Verordnung – AVBEltV)“ vom 21. Juni 1979 abgelöst. Die novellierte NAV ist am 23.12.2025 in Kraft getreten. Sie ist zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften geändert worden.
Sie definiert u. a. das Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverhältnis, regelt die Vorgaben hinsichtlich der Herstellung, Art und Betrieb des Netzanschlusses sowie der Inbetriebsetzung und Überprüfung der elektrischen Anlage einschließlich der Nutzung des Anschlusses.
Die Rechte und Pflichten der Netzbetreiber und Anschlussnehmer bzw. -nutzer ergeben sich somit aus den 29 Paragrafen der NAV.
Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich
| Produktart: | Fachinformation, Rechnungsbeileger |
|---|---|
| Zielgruppe: | Hauseigentümer, Mietende |