G 5620-2 Prüfgrundlage 12/2016

Blasensetzgeräte für maximale Betriebsdrücke bis 5 bar für die Gasverteilung

75,24 €*
Produktart
  • 24 Seiten, DIN A4, geheftet
  • 1. Auflage 2016
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  • 309583
ST
Diese Vorläufige Prüfgrundlage gilt für Anforderungen und Prüfungen für Blasensetzgeräte, die bestimmt sind für das Sperren von Gasleitungen aus Stahl und PE mit vorübergehender Absperreinrichtung im Durchmesserbereich von DN80/da 90 bis DN 200/da 225. Sie werden mit Gasen nach den DVGW‑Arbeitsblättern G 260 (jedoch nicht mit Flüssiggas in der Flüssigphase) und G 262betrieben. Der Sperrdruck ist vom Innendurchmesser des zu sperrenden Rohres abhängig und beträgt max.5 bar. Bei größeren Durchmessern bzw. weiteren Rohrwerkstoffen (z. B.: Guss, PVC) findet diese Prüfgrundlage sinngemäß Anwendung.

Diese VP gilt für Geräte, bei denen die Achse der Absperrblase parallel zur Achse des zu sperrenden Rohres sitzt. Es gibt nur Einzelblasensetzgeräte, siehe Bild A.1 (Anhang A).

Die Konstruktion der Blasensetzgeräte stellt sicher, dass eine Abführung einer eventuell auftretenden elektrostatischen Aufladung erfolgt.

Voraussetzung für die Anwendung der Vorläufigen Prüfgrundlage (VP) ist, dass die Absperrblasen nach der DVGW G 5621‑3 (VP) Absperrblasen für Blasensetzgeräte bis 5 bar ‑ Teil 3: Dickwandige, aufblasbare Blase mit Verstärkung ‑ Typ B baumustergeprüft und zertifiziert sind. Absperrblasen und Blasensetzgeräte sind aufeinander abgestimmt.

Für das Sperrsystem sind vom Hersteller praktische Erfahrungen und Einsätze im entsprechenden Druckbereich (zwischen 80 % und 100 % des maximalen Sperrdrucks) über eine Referenzliste nachzuweisen.

In der Anwendung kommen mindestens zwei gleichwertige Sperrsysteme für eine Sperrung zum Einsatz (Druck‑ und Dunstblase,sind konstruktionsbedingt gleich ausgeführt).