W 1000 Technical Rule - Standard 08/2022

Requirements on the Qualifikation and Organisation of Water Utilities

62,03 €*
  • DVGW
  • 19 pages
  •  available as pdf only
  • 4th edition
  • 1
  • 1
  • 512439
ST

62,03 €*

W 1000 describes the requirements on water utilities in the area of the public water supply as regards their structural and process organisation.

This standard W 1000 applies to water utilities that are active in the field of the public water supply. It stipulates the requirements on the qualification of the work force and the organisation of these companies as basis for a safe, dependable, environmentally compatible and economically efficient public water supply as defined by DIN 2000 and the statutory regulations.

The requirements of this standard W 1000 apply equally to contracting parties commissioned by the water utility.

Foreword

1 Scope

2 Normative references

3 Terms, symbols, units and abbreviations

3.1 Public water supply

3.2 Technically skilled employee

3.3 Technical executive officer

3.4 Water utilities

3.5 Drinking water supply facilities

3.6 Instructed person

3.7 Contracting parties

3.7.1 Management companies

3.7.2 Service providers

3.7.3 Cooperation partners

4 Fundamental requirements

5 Scope of duties and fields of activities

6 Organisation

6.1 General

6.2 Structural organisation

6.3 Process organisation

6.4 Documentation

7 Personnel

7.1 Personnel qualification

7.2 Technical executive officer

7.2.1 Responsibilities and authorities

7.2.2 Qualification requirements

7.2.3 Advanced and further training

DVGW W 1000 Standard 3

7.3 Technically skilled employee

7.3.1 Action competence

7.3.2 Qualification requirements

7.3.3 Advanced and further training, instructions

7.4 Instructed person

7.4.1 Action competence

7.4.2 Instructions

7.5 Appointed/commissioned persons

7.6 Leased personnel

8 Contracting parties

8.1 Selection of contracting parties

8.2 Monitoring the contracting parties

8.3 Personnel of the contracting parties

9 Technical equipment

10 Cooperation between water utilities

This might also interest you:

GW 301 Technical Rule - Standard 01/2021
GW 301 Technical Rule ‑ Standard 01/2021
79,28 €*
GW 1200 Arbeitsblatt 06/2021
Die Aufgaben des Entstörungsmanagements Gas beschränken sich auf die Gefahrenabwehr bei Störungen oder Schäden an Anlagenteilen, die im Eigentumsbereich des Netzbetreibers liegen.Hierzu zählt auch die sichere Verwahrung der Anlagen bei Gasgeruch bzw. Gasausströmung. Die Aufgaben des Entstörungsmanagements Wasser beschränken sich auf die Gefahrenabwehr bei Störungen oder Schäden an Anlagenteilen im Eigentumsbereich des Wasserversorgungsunternehmens.
62,03 €*
W 410 Arbeitsblatt 12/2008 -PDF-Datei-
Dieses Arbeitsblatt gilt für die hydraulische Bemessung von Wasserverteilungsanlagen der Trinkwasserversorgung außerhalb von Gebäuden einschließlich der Anschlussleitungen. Die im Arbeitsblatt enthaltenen Kennwerte bilden die Grundlage für die Ermittlung eines objektbezogenen Wasserbedarfs, der als maßgebende Planungsgröße zur Anlagenbemessung erforderlich ist. Diese Kennwerte können auch für die Bemessung anderer Teile der Wasserversorgungsanlagen herangezogen werden. Der Löschwasserbedarf wird nicht berücksichtigt (siehe DVGW W 405 (A)). Der Wasserbedarf der Industrie und gewerblicher Großabnehmer (Wassereinsatz für Produktion) ist nicht Gegenstand des Blattes. Die Bemessung der Trinkwasserinstallation erfolgt gemäß DIN EN 806‑3 bzw. DIN 1988‑3. Die Bemessung der Wasserzähler erfolgt gemäß DVGWW 406 (A) bzw. W 407 (M). Seit der Veröffentlichung der zweiten Ausgabe führten Kostenbewusstsein, technische Entwicklungen (Geräte‑ und Gebäudetechnik) und demografischer Wandel in Deutschland zu einem deutlich verringerten Gesamt‑, Pro‑Kopf‑ und Spitzenverbrauch. Mit der nun vorliegenden Überarbeitung findet diese Entwicklung auch in den Planungsgrößen ihren Niederschlag. Gegenüber DVGWW 410 (M) :1995‑01 haben sich bezüglich Verbrauchsverhalten und Wasserbedarf insbesondere folgende Entwicklungen ergeben a) Im Verbrauchssektor Haushalte und Kleingewerbe ist ein weiterer, wenn auch nur noch schwacher Verbrauchsrückgang zu verzeichnen. Auch im Verbrauchssektor Industrie und Sonstige ist als Folge von Strukturwandel und fortschreitender Rationalisierung noch mit weiteren Verbrauchsrückgängen zu rechnen. b) Die Umsetzung der DIN EN 805 in das Technische Regelwerk (DVGW W 400‑1 (A), W 400‑2 (A), W 400‑3(A)) bedingt eine Harmonisierung der gängigen Verbrauchskennwerte.c) Die regional unterschiedliche demografische Entwicklung hat erheblichen Einfluss auf den Wasserbedarf und damit die Bemessung wassertechnischer Anlagen. Im vorliegenden Arbeitsblatt bezieht sich Verbrauch immer auf tatsächliche Messwerte eines Abrechnungszeitraums, hier vor allem auf den Jahresverbrauch. Der Wasserbedarf ist in DIN 4046 definiert als Planungswert für das in einer bestimmten Bezugszeit für die Wasserversorgung voraussichtlich benötigte Wasservolumen für den Ausbau der Wasserversorgungsanlage. Das bedeutet, dass für die Bemessung der Anlagen neben dem Volumen die Bezugszeit die zweite entscheidende Größe ist.
62,03 €*
W 1001 Merkblatt 11/2020 -PDF-Datei-
Dieses Merkblatt W 1001 stellt ein Instrument für die Wasserversorger dar, sich mit Fragen der Sicherheit im betrieblichen Alltag der Wasserversorgung sowie der Vorbereitung auf Krisenfälle aktiv zu befassen. Darüber hinaus kann mit der dargelegten Vorgehensweise in DIN EN 15975‑1 bzw. ‑2 und in diesem Merkblatt das gegenseitige Verständnis und die Zusammenarbeit der Wasserversorger mit den zuständigen Aufsichtsbehörden, wie z. B. den Gesundheitsämtern, und den Katastrophenschutzbehörden gefördert werden.Das Merkblatt wurde unter Berücksichtigung der Normenreihe DIN EN 15975‑1 und ‑2 sowie mit Erläuterung der deutschen Gesetze, Verordnungen und Regelwerke erstellt und ist speziell an die Trinkwasserversorgung angepasst.
143,39 €*
W 1020 Arbeitsblatt 03/2018
Dieses Arbeitsblatt W 1020 dient als Grundlage für die Erstellung von Maßnahmeplänen und Handlungsplänen für Wasserversorgungsanlagen. Gemäß Trinkwasserverordnung ist der Wasserversorger verpflichtet, einen Maßnahmeplan zu erarbeiten, in dem die Meldewege und die Maßnahmen festgelegt sind, die bei einer Umstellung auf eine andere Wasserversorgung im Falle der Unterbrechung der leitungsgebundenen Wasserversorgung zu ergreifen sind. Eine Unterbrechung der leitungsgebundenen Wasserversorgung mit Trinkwasser zählt zu den äußersten Maßnahmen, die das zuständige Gesundheitsamt anordnen kann. Um jedoch bei allen festgestellten Abweichungen von der Trinkwasserverordnung einen möglichst schnellen und effektiven Handlungsablauf sicherzustellen, sollte vorsorglich ein zwischen dem Wasserversorger und dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmter Handlungsplan erstellt werden. Dieses Arbeitsblatt gibt Hilfestellung bei der Erstellung des Maßnahmeplans und des Handlungsplans. Da die Meldewege und die gegenseitigen Erreichbarkeiten im Regelfall übereinstimmen, ist die Möglichkeit gegeben, Maßnahmeplan und Handlungspläne in einem Dokument zusammenzufassen. Aufgrund der verbindlichen Vorgaben aus der Trinkwasserverordnung für den Maßnahmeplan werden die beiden Arten von Plänen in diesem Arbeitsblatt getrennt behandelt.
62,03 €*