W 1050 Merkblatt 11/2019
Objektschutz von Wasserversorgungsanlagen ++ PDF-Datei ++
67,41 €
Mitgliederpreis: 50,56 €
DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein -
Josef-Wirmer-Straße 1–3
53123 Bonn
Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich
Artikel-Nr.
510815
Wasserversorger müssen über leistungsfähige Einrichtungen, qualifiziertes Personal und gut funktionierende Qualitätssicherungsmaßnahmen verfügen und/oder Leistungen sachgerecht beauftragen und deren Ausführung überwachen. Sie müssen auch über eine Organisation verfügen, die einen sicheren, zuverlässigen, umweltbezogenen und wirtschaftlichen Betrieb gewährleistet (siehe DVGW W 1000 (A) und W 400Teile 1 bis 3 (A)).Zur Realisierung dieser Anforderungen ist ein auf die einzelnen Prozessschritte in der Wasserversorgung (Ressourcenschutz, Wassergewinnung, ‑aufbereitung, ‑speicherung, ‑transport und ‑verteilung) gerichtetes, risikobasiertes und prozessorientiertes Management zielführend (siehe DIN EN 15975‑2).Ein wesentlicher Teil des Risikomanagements ist der Schutz der Infrastruktur der Wasserversorgung gegen Zugriffe unbefugter Dritter. Der zielgerichtete Objektschutz von Wasserversorgungsanlagen dient der Risikoreduzierung und damit auch der Risikobeherrschung in der sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Wasser in Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde. Der vorliegende Hinweis dient als Leitfaden zur Identifikation notwendiger Schutzmaßnahmen gegen Bedrohungen durch Eingriffe Dritter in die Anlagender Wasserversorgung. Mit Berücksichtigung des Leitfadens kann das Risiko einer Beeinträchtigungder Wasserversorgung aufgrund einer abstrakten, d. h. einer nach den vorliegenden Erkenntnissen möglichen Gefahr reduziert werden. Im Falle einer konkreten, d. h. einer in einem einzelnen Fall bestehenden Gefahr können die ergriffenen Schutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin eingeordnet werden.Darüber hinaus sind noch sehr selten eintretende, schwerlich vorhersehbare und daher auch nicht planbare Situationen denkbar, die vom Versorger nicht mit der normalen Organisationsstruktur beherrscht werden können. Das Auftreten solcher Krisensituationen ist auch nach der Durchführung von Maßnahmen zum Objektschutz möglich. Unter Würdigung aller betriebsrelevanten Randbedingungen müssen dann sachgerechte Entscheidungen getroffen werden. Hinweise dazu sind in DIN EN 15975‑1 enthalten.
DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein -
Josef-Wirmer-Straße 1–3
53123 Bonn
Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich
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| Regelwerksart: | DVGW-Merkblatt |