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W 222 Merkblatt 03/2010

Einleiten und Einbringen von Rückständen aus Anlagen der Wasseraufbereitung in Abwasseranlagen ++ PDF-Datei ++

Dieser Hinweis gilt für die Entsorgung von festen und flüssigen Rückständen aus der Wasseraufbereitung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen in öffentliche Abwasseranlagen. Dabei ist sowohl die unmittelbare Verwertung der Rückstände in Abwasseranlagen als auch eine gemeinsame Entsorgung zusammen mit Rückständen aus der Abwasserbehandlung eingeschlossen.