Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen

W 256 Arbeitsblatt 12/2020

Radionuklidhaltige Rückstände aus der Aufbereitung von Grundwasser – Bewertung und Entsorgung ++ PDF-Datei ++

86,15 €

Mitgliederpreis: 64,62 €

Ausgabe auswählen
Hrsg./Verlag
DVGW
Format
36 Seiten
Ausgabe
1. Auflage 2020
Artikel-Nr.
510755
Verkaufseinheit
1
Mindestabnahme
1

DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein -

Josef-Wirmer-Straße 1–3

53123 Bonn

produktsicherheit@wvgw.de


Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich

Produkt Anzahl: Gib den gewünschten Wert ein oder benutze die Schaltflächen um die Anzahl zu erhöhen oder zu reduzieren.
ST
Artikel-Nr. 510755


Co2-neutral gedruckte DVGW-Arbeitsblätter


klimaneutraler Paketversand mit GLS und DHL


Zahlung auf Rechnung


1-3 Tage

Der Schutz vor natürlichen Strahlenquellen wurde bereits mit der Strahlenschutzverordnung von 2001 eingeführt. Neu ist, dass Kiese, Sande, Harze und Kornaktivkohlen aus der Grundwasseraufbereitung in die Liste der zu berücksichtigenden Rückstände aufgenommen wurden und somit den Regelungen des Strahlenschutzrechtes unterliegen. Dies bedeutet für die Wasserversorgungsunternehmen (WVU), die Grundwasser (im Sinne der EG‑ Wasserrahmenrichtlinie (EG‑WRRL)) aufbereiten, dass sie überprüfen müssen,ob die Wasserwerksrückstände nach Strahlenschutzrecht zu berücksichtigende Rückstände darstellen oder nicht. Handelt es sich um nach Strahlenschutzrecht zu berücksichtigende Rückstände, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anforderungen aus dem Strahlenschutzrecht zum Schutz der Umwelt und der Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die Anforderungen aus dem Gefahrgutrecht zum sicheren Transporteingehalten werden. Andere Rückstände aus der Aufbereitung von Grundwässern sind nicht betroffen. Ebenso ist die Aufbereitung von Oberflächenwässern (z. B. von Uferfiltrat) generell nicht betroffen.

DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein -

Josef-Wirmer-Straße 1–3

53123 Bonn

produktsicherheit@wvgw.de


Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich

Ausgabe: PDF-Download
Regelwerksart: DVGW-Arbeitsblatt
Der Schutz vor natürlichen Strahlenquellen wurde bereits mit der Strahlenschutzverordnung von 2001 eingeführt. Neu ist, dass Kiese, Sande, Harze und Kornaktivkohlen aus der Grundwasseraufbereitung in die Liste der zu berücksichtigenden Rückstände aufgenommen wurden und somit den Regelungen des Strahlenschutzrechtes unterliegen. Dies bedeutet für die Wasserversorgungsunternehmen (WVU), die Grundwasser (im Sinne der EG‑ Wasserrahmenrichtlinie (EG‑WRRL)) aufbereiten, dass sie überprüfen müssen,ob die Wasserwerksrückstände nach Strahlenschutzrecht zu berücksichtigende Rückstände darstellen oder nicht. Handelt es sich um nach Strahlenschutzrecht zu berücksichtigende Rückstände, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anforderungen aus dem Strahlenschutzrecht zum Schutz der Umwelt und der Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die Anforderungen aus dem Gefahrgutrecht zum sicheren Transporteingehalten werden. Andere Rückstände aus der Aufbereitung von Grundwässern sind nicht betroffen. Ebenso ist die Aufbereitung von Oberflächenwässern (z. B. von Uferfiltrat) generell nicht betroffen.

DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein -

Josef-Wirmer-Straße 1–3

53123 Bonn

produktsicherheit@wvgw.de


Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich

Ausgabe: PDF-Download
Regelwerksart: DVGW-Arbeitsblatt