Dieses Merkblatt umfasst die hygienischen Aspekte von Ortbeton und vor Ort hergestelltem zementgebundenem Mörtel in Kontakt mit Trinkwasser zur Wasserspeicherung gemäß DVGW‑Arbeitsblatt W300. Für andere Anwendungsfälle kann das Merkblatt sinngemäß angewendet werden. Wegen des abweichenden stofflichen Verhaltens im Vergleich zu Kunststoffen können für zementgebundene Werkstoffe die Leitlinien des Umweltbundesamtes zur hygienischen Beurteilung von organischen Materialien in Kontakt mit Trinkwasser nicht angewendet werden. Oftmals ist die Unkenntnis über die Nicht‑Eignung eingesetzter zementgebundener Werkstoffe im Trinkwasserbereich ursächlich für eine im Sinne der Trinkwasserverordnung unerwünschte Veränderung des Trinkwassers. Die Auswahl eines geeigneten Betons und zementgebunden Werkstoffes erfordert eine entsprechende fachliche Kompetenz und thematische Auseinandersetzung. Die werkstoffspezifischen Anforderungen bezüglich der Hygiene, zusammengefasst im DVGW‑Arbeitsblatt W 347, haben einen ebenso großen Stellenwert, wie die konstruktionsbedingten technischen Anforderungen der DIN 1045 und müssen daher bei Planung und Bauausführung beachtet werden. Zum Schutz des Trinkwassers ist es daher erforderlich, für Trinkwasserspeicher (siehe DVGW‑Arbeitsblatt W 300 und DVGW‑Merkblatt W 312)und Sanierung von Rohrleitungen (siehe DVGW‑Arbeitsblatt W 343) Betone oder andere zementgebundene Werkstoffe (Mörtel) zu verwenden, welche diese Anforderungen erfüllen.