Diese DVGW-Information Gas Nr. 10 informiert die Betreiber einer Gasanlage auf Werksgelände in Kurzform über die wesentlichen, aus dem geltenden DVGW-Regelwerk erwachsenden Aufgaben für Planung, Errichtung, Änderung, Betrieb und Instandhaltung von Gasanlagen und Gasanwendungen (z. B. Gasgeräte und Thermoprozessanlagen). Sie weist darüber hinaus auch auf weitere Besonderheiten hin, die neben dem DVGW-Regelwerk für den betrieblichen Gaseinsatz zu beachten sind.
Mit der aktuellen Überarbeitung der DVGW-Information Gas Nr. 10 wird der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens sowie des DVGW-Regelwerks in Richtung erneuerbare Gase und klimaneutraler/-freundlicher industrieller Anwendungen Rechnung getragen.
Bei den auf Betriebsgelände betriebenen Anlagen zur Verteilung von Gas handelt es sich, einschließlich der letzten Absperreinrichtung vor der Gasverbrauchsanlage um Energieanlagen im Sinne des § 3, Nr. 15 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Hinsichtlich der technischen Anforderungen an Energieanlagen ist insbesondere das Technische Regelwerk des DVGW zu beachten. Bei Anwendung des DVGW-Regelwerks wird gemäß § 49 Abs. 2 EnWG die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen allgemein anerkannten Regeln der Technik vermutet.