G 221 Merkblatt 12/2021 (Wasserstoff) -PDF-Datei-

Leitfaden zur Anwendung des DVGW-Regelwerks auf die leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit wasserstoffhaltigen Gasen und Wasserstoff

143,39 €*
Produktart
  • DVGW
  • 65 Seiten, DIN A4
  • 1. Auflage 2021
  • 1
  • 1
  • 511635
ST

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Dieses DVGW‑Merkblatt G 221 stellt ein übergreifendes Regelwerksdokument für die Gasinfrastruktur dar, die mit wasserstoffhaltigen methanreichen Gasen (2. Gasfamilie) oder Wasserstoff (5. Gasfamilie) betrieben wird. Es ergänzt das vorhandene Technische Regelwerk des DVGW mit dem Ziel, bestehende Gasinfrastrukturen weitgehend mit den etablierten Techniken und Schutzmaßnahmen weiterbetreiben zu können und bietet Übergangslösungen für die Errichtung neuer sowie die Umstellung und den Betrieb vorhandener Gasinfrastrukturen mit Wasserstoff. Darüber hinaus sichert das Merkblatt kurzfristig die Anwendbarkeit des DVGW‑Regelwerks auf Wasserstoffnetze, die unter den Rechtsrahmen des EnWG fallen. 

Dieses Merkblatt gibt ergänzende Hinweise und Empfehlungen für die Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnahme, Umstellung und den Betrieb von Energieanlagen, die zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit nach dem Energiewirtschaftsgesetz mit wasserstoffhaltigen methanreichen Gasen (2. Gasfamilie) oder Wasserstoff (5. Gasfamilie) nach dem DVGW‑Arbeitsblatt G 260 betrieben werden. Das Merkblatt kann sinngemäß auch auf Gasinfrastrukturen angewandt werden, die mit Gasen betrieben werden, deren Gaszusammensetzungen und ‑beschaffenheiten von den nach DVGW‑Arbeitsblatt G 260 zulässigen Grenzen abweichen. 

Der Anwendungsbereich des Merkblattes beginnt jeweils bei der ersten Armatur nach Wasserstofferzeugungsanlagen, u. a. gemäß DVGW‑Arbeitsblatt G 220, und endet einschließlich an der Übergabestelle zur Kundenanlage. Für den Bereich hinter dieser Übergabestelle gilt das DVGW‑Arbeitsblatt G 600 bzw. G 614‑1 (bis MOP 1 bar) mit den im DVGW‑Merkblatt G 655 aufgeführten Ergänzungen. Für Leitungsanlagen mit einem MOP über 1 bar nach dem DVGW‑Arbeitsblatt G 614‑1 gelten die Anforderungen dieses Merkblattes. 

Das vorliegende Merkblatt G 221 dient der kurzfristigen Absicherung der Anwendbarkeit des DVGW‑Regelwerks über die gesamte Wertschöpfungskette der Gasinfrastruktur im Rechtsrahmen des EnWG. 

Gemeinsam mit dem bestehenden Regelwerk bildet es Grundlagen für die Bewertung und Abnahme aller Elemente der Gasinfrastrukturen für den Betrieb mit Wasserstoff und Gasen mit Wasserstoffanteilen. Die wasserstoffspezifischen Anforderungen des Merkblattes sind in der Planung und beim Betrieb zu berücksichtigen. 

Das Merkblatt G 221 gibt Hinweise zu Bewertungsgrundlagen und Erkenntnisquellen. Dieses Vorgehen beruht auf der Kompetenz der Hersteller und Prüfer bei der Bewertung der Eignung von Werkstoffen und Schutzmaßnahmen. Basis hierfür sind die, das DVGW‑Regelwerk ergänzenden, technischen Regeln anderer Organisationen und weitere Erkenntnisquellen sowie die individuelle Nachweisführung zu noch nicht im Regelwerk umgesetzten Sachverhalten im Rahmen von Einzelabnahmen.Darüber hinaus gibt das vorliegende Merkblatt G 221 Hinweise zu Betrieb und Instandhaltung von Rohrleitungen und Anlagen zur Versorgung der Allgemeinheit, die mit Erdgas‑Wasserstoff‑Gemischen oder Wasserstoff betrieben werden und zur Qualifikation der hiermit betrauten Personen und Unternehmen.
Vorwort

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen

4 Technische Sicherheit

4.1 Allgemeines

4.2 Gasbeschaffenheit

4.3 Schutzziel, sicherheitstechnische Festlegungen und Schutzmaßnahmen

4.4 Interoperabilität der Gasinfrastrukturen

4.5 Erprobung von Bauteilen und Geräten

5 Qualifikation von beteiligten Personen und Unternehmen

5.1 Sachverständige und Sachkundige

5.2 Beauftragte Personen und Unternehmen

5.3 Fort- und Weiterbildung, Unterweisung

6 Herstellerbescheinigungen und -erklärung

7 Gasdichtheit

7.1 Prüfung der äußeren Dichtheit

7.1.1 Dichtheitsprüfungen für Anlagen und freiverlegte Leitungen mit lösbaren Verbindungen

7.1.2 Druckprüfungen für erdverlegte Rohrleitungen

7.2 Dichtheit des Abschlusses (innere Dichtheit)

8 Nachweis der Wasserstofftauglichkeit

8.1 Allgemeines

8.2 Stahl

8.3 Nichteisenmetalle

8.4 Kunststoffe und Elastomere

8.5 Permeation / Gasdurchlässigkeit

8.5.1 Stahlleitungen und -komponente

8.5.2 Kunststoffleitungen und -komponenten

8.6 Dicht- und Schmiermittel

8.7 Rohrleitungsteile und Bauteile in Gasanlagen

8.8 Gasverteil- und transportnetze bis einschließlich 16 bar

8.9 Gashochdruckleitungen für einen Auslegungsdruck von mehr als 16 bar

8.10 Einstellung der Geräte und der Sicherheitseinrichtungen

8.11 Schwankungen der Gasbeschaffenheiten

8.12 Anpassung der Vorwärmung

8.13 Herstellung von Komponenten durch den Betreiber

9 Sicherheitsdatenblätter

10 Gefährdungsbeurteilung

11 Arbeitsmittel und Arbeitsschutz

12 Explosionssicherheit - Explosionsschutz

13 Gaswarneinrichtungen

14 Brandschutz und Brandmeldeanlagen

15 Betrieb und Instandhaltung

15.1 Allgemeines

15.2 Betriebsanweisungen

15.3 Absperrverfahren bei wasserstoffhaltigen Gasen und Wasserstoff

15.4 Anbohren

15.5 Odorierung

15.6 Betriebliche Inspektion / Überprüfung von Leitungen und Anlagen

15.7 Instandsetzung

15.8 Druckerhöhung

15.9 Schweißen

15.10 Fristen der Instandhaltung und Instandhaltungsart

15.11 Betriebsmolchung von Gasleitungen

15.12 Entspannung von wasserstoffhaltigen Gasen

15.13 Netzdokumentation und Netzauskunft

15.14 Netzüberwachung und Dispatching

16 Wesentliche Änderungen und Anforderungen des EnWG

16.1 Allgemeine Grundlagen

16.2 Wesentliche Änderungen

16.3 Umstellung von Gasnetzen nach dem Energiewirtschaftsgesetz

17 Errichtung und Inbetriebnahme ? Ergänzung der Gasinfrastruktur

17.1 Allgemeines

17.2 Planungsvoraussetzungen

17.3 Planung und Auslegung

17.3.1 Entwurfsprüfungen von Anlagenbauteilen

17.3.2 Analyse der Anlagenauslegung

17.3.3 Abschnitte der Gasinfrastruktur im Anwendungsbereich der GasHDrLtgV

17.3.4 Sicherheitstechnische Auslegung

17.3.5 Obertageanlagen an Untertagespeichern

17.3.5.1 Trocknung

17.3.5.2 Gashydrate

17.3.6 Eichpflichtige Gasmessanlagen

17.3.7 DVGW-Regelwerk und weitere Erkenntnisquellen zur Wasserstofftauglichkeit der Gasinfrastrukturelemente

17.4 Inbetriebnahme

Anhang A (informativ) ? Gaskennwerte von Methan-Wasserstoff-Mischungen

Anhang B (informativ) ? Hinweise für Aufgaben von Sachverständigen, Sachkundigen und zur Prüfung befähigten Personen

Anhang C (informativ) ? Muster für eine Herstellerbescheinigung bzw. -erklärung

Anhang D (informativ) ? Übersicht und zusätzliche Hinweise zur Umstellung und Erhöhung der Wasserstoffanteile für Leitungen und Anlagen mit einem Auslegungsdruck bis einschließlich 16 bar

Anhang G (informativ) ? Sachthemen und Fragen des Betreibers zur Inbetriebnahme von neuen Netzabschnitten im Anwendungsbereich der GasHDrLtgV

Anhang H (informativ) ? Sachthemen zur sicherheitstechnischen Auslegung

Anhang I (informativ) ? Sachthemen zu einer wasserstoffspezifischen Fort- und Weiterbildung

Literaturhinweise

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DVGW-Information GAS Nr. 10 12/2023
Diese DVGW-Information Gas Nr. 10 informiert die Betreiber einer Gasanlage auf Werksgelände in Kurzform über die wesentlichen, aus dem geltenden DVGW-Regelwerk erwachsenden Aufgaben für Planung, Errichtung, Änderung, Betrieb und Instandhaltung von Gasanlagen und Gasanwendungen (z. B. Gasgeräte und Thermoprozessanlagen). Sie weist darüber hinaus auch auf weitere Besonderheiten hin, die neben dem DVGW-Regelwerk für den betrieblichen Gaseinsatz zu beachten sind.Mit der aktuellen Überarbeitung der DVGW-Information Gas Nr. 10 wird der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens sowie des DVGW-Regelwerks in Richtung erneuerbare Gase und klimaneutraler/-freundlicher industrieller Anwendungen Rechnung getragen.Bei den auf Betriebsgelände betriebenen Anlagen zur Verteilung von Gas handelt es sich, einschließlich der letzten Absperreinrichtung vor der Gasverbrauchsanlage um Energieanlagen im Sinne des § 3, Nr. 15 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).Hinsichtlich der technischen Anforderungen an Energieanlagen ist insbesondere das Technische Regelwerk des DVGW zu beachten. Bei Anwendung des DVGW-Regelwerks wird gemäß § 49 Abs. 2 EnWG die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen allgemein anerkannten Regeln der Technik vermutet.
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