DVGW Information Gas Nr. 31 11/2023

Beschreibung der möglichen Vorgehensweise bei Verletzung der 2 %-Grenze im Rahmen der Abrechnung gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 685-2

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Produktart
  • DVGW
  • 8 Seiten
  • 1. Auflage 2023
  • 1
  • 1
  • 512382
ST

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DVGW-Information Gas Nr. 31 gilt als Ergänzung des DVGW-Arbeitsblattes G 685-2.

Im Rahmen der veränderten Gasversorgungslage müssen sich die Netzbetreiber auf neue Herausforderungen einstellen. Durch das Fehlen der russischen Gasimporte werden vermehrt Gas aus Norwegen und LNG-Importe mit sehr unterschiedlichen Gaszusammensetzungen zur Nutzung kommen. Zusätzliche Herausforderungen bestehen durch zunehmend fehlendes Flüssiggas (LPG) für die Konditionierung des in das Netz eingespeisten Biogases. Hinzu kommt der Anspruch, in Zukunft Wasserstoff in das Gasnetz einzuspeisen.

Mit dem Brennwert wird das beim Kunden gemessene Gasvolumen in die gelieferte Energiemenge umgerechnet. Damit geht ein Fehler bei der Ermittlung des Brennwertes direkt in die Abrechnung des Kunden ein.

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Messrichtigkeit und Messbeständigkeit sind nach dem Mess‑ und Eichgesetz (MessEG) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV) beim Erwerb messbarer Güter oder Dienstleistungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie zum Schutz des lauteren Handelsverkehrs zu gewährleisten.Im geschäftlichen und amtlichen Verkehr oder bei Messungen im öffentlichen Interesse dürfen Messwerte nur dann angegeben oder verwendet werden, wenn sie mit einem eichrechtskonformen Messgerät bestimmt werden. Entsprechend ? 33 Abs.1 MessEG i. V. m. ? 25 Nummer 4 MessEV dürfen Werte für die Energie von Gas im geschäftlichen und amtlichen Verkehr oder bei Messungen im öffentlichen Interesse auch dann angegeben oder verwendet werden, wenn sie nicht direkt gemessen, sondern nach den anerkannten Regeln der Technik ermittelt werden und die dafür verwendeten Messwerte mit einem dem MessEG und der MessEV entsprechenden Messgerät ermittelt worden sind.Dieses Arbeitsblatt ist nach einem entsprechenden Beschluss des Regelermittlungsausschusses und der darauf folgenden Veröffentlichung der Fundstelle im Bundesanzeiger eine anerkannte Regel der Technik nach dem MessEG. Es wurde vom Technischen Komitee ?Gasmessung und Abrechnung? des DVGW unterMitwirkung der Eichbehörden der Bundesländer und der Physikalisch‑Technischen Bundesanstalt erarbeitet.
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