G 607 Arbeitsblatt 08/2022 -PDF-Datei-

Flüssiggas-Anlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Freizeitfahrzeugen, Mobilheimen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen; Betrieb und Prüfung

110,68 €*
Produktart
  • DVGW
  • 62 Seiten
  • 7. Auflage 2022
  • 1
  • 1
  • 510791
ST

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Dieses DVGW-Arbeitsblatt G 607 gilt für Betrieb, Prüfung und Instandhaltung von Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, betrieben in der Gasphase,

  • in Freizeitfahrzeugen (Wohnwagen, Wohnmobile) und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen, die entsprechend DIN EN 1949 oder DVGW-Arbeitsblatt Entwurf G 607:1996-03 oder früher installiert worden sind, und in
  • Mobilheimen, die nach DIN EN 1949 installiert worden sind.

Diese Technische Regel G 607 gilt für die Flüssiggasanlagen, die mit Gasen nach DVGW-Arbeitsblatt G 260 (3. Gasfamilie in der Gasphase) betrieben werden.

Vorwort

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

3.1 Flüssiggasanlage

3.2 Versorgungsanlage

3.3 Verbrauchsanlage

3.4 Zuleitung

3.5 Flüssiggasinstallation

3.6 Sicherheitskupplung (lösbarer Anschluss)

3.7 Stecknippel

3.8 Schlauchbruchsicherung

3.9 Zentrale Gasversorgung

3.10 Altanlagen

3.11 Flüssiggaslagerbehälter

3.12 Flüssiggasflasche

3.13 Flüssiggastank

3.14 Flaschenkasten

3.15 Tankkasten

4 Betriebsanforderungen

4.1 Allgemeines

4.2 Dichtheit der Flüssiggasanlage

4.3 Herstellerbescheinigung

4.4 Warnhinweis zum Tanken

4.5 Instandhaltung

4.6 Änderungen

4.6.1 Allgemeines

4.6.2 Abweichende Betriebsbestimmungen für Altanlagen:

5 Versorgungsanlage

5.1 Allgemeines

5.1.1 Fahrzeuge

5.1.2 Mobilheime

5.2 Flüssiggasflaschen

5.3 Flüssiggastanks

5.3.1 Allgemeines

5.3.2 Abweichende Betriebsbestimmungen für Altanlagen

5.4 Zentrale Gasversorgung

5.5 Zweite Flüssiggasanlage

5.6 Aufstellung und Anschluss von Flüssiggasflaschen

5.6.1 Allgemeines

5.6.2 Flaschenkasten

5.6.2.1 Allgemeines

5.6.2.2 Abweichende Betriebsbestimmungen für Altanlagen

5.6.2.3 Elektrische Ausrüstung in Flüssiggas-Flaschenkasten

5.6.2.4 Flaschenkasten, der Bestandteil einer Garage oder eines Staufaches ist

5.6.3 Aufstellung von Flüssiggasflaschen außerhalb des Fahrzeugs

5.6.4 Aufstellung von Flüssiggasflaschen außerhalb des Mobilheims

5.6.5 Aufstellung einer freistehenden Flasche

5.6.6 Aufstellung im Flaschenschrank außerhalb eines Fahrzeugs oder Mobilheims

5.7 Externe Flüssiggasversorgung

5.8 Befestigung und Anschluss von Flüssiggastanks

5.8.1 Allgemeines

5.8.2 Befestigung des Flüssiggastanks

5.8.3 Installation und Anschluss des Flüssiggastanks

5.8.3.1 Anschluss des Flüssiggastanks

5.8.3.2 Abweichende Bestimmungen von Anlagen, die vor der Veröffentlichung der DIN EN 1949:2022 installiert wurden

5.8.4 Tankkasten

5.8.5 Füllanschluss und Füllanschlussleitung

5.9 Anforderungen an kombinierte Versorgungsanlagen

5.9.1 Zwei Flüssiggasflaschen

5.9.2 Flüssiggasflasche(n) und externe Flüssiggasversorgung

5.9.2.1 Eine Flüssiggasflasche und externe Flüssiggasversorgung

5.9.2.2 Zwei Flüssiggasflasche und externe Flüssiggasversorgung

5.9.3 Flüssiggasflasche(n) und Flüssiggastank

5.9.3.1 Eine Flüssiggasflasche und Flüssiggastank

5.9.3.2 Zwei Flüssiggasflaschen und Flüssiggastank

5.9.4 Flüssiggasflasche(n), Flüssiggastank und externe Versorgung

5.9.5 Zwei Flüssiggastanks

5.9.6 Flüssiggastank und externe Flüssiggasversorgung nach Abschnitt 5.7

6 Druckregelung

6.1 Betriebsdruck

6.2 Höchstdurchfluss

6.3 Druckregeleinrichtung / Druckregelgeräte / Umschalteinrichtungen

6.4 Abweichende Betriebsbestimmungen für Altanlagen

7 Bauteile

7.1 Schlauchleitungen

7.2 Rohrleitungen

7.2.1 Allgemeines

7.2.2 Potentialausgleich von Rohrleitungen

7.2.3 Abweichende Bestimmungen von Anlagen, die vor der Veröffentlichung der DIN EN 1949:2022 installiert wurden

7.3 Rohrverbinder

7.3.1 Allgemeines

7.4 Dichtungswerkstoffe

7.5 Absperrventile

7.5.1 Hauptabsperrventil

7.5.2 Flüssiggasgeräteabsperrventil

7.5.3 Manuelles Umschaltventil

7.6 Dichtheitsprüfeinrichtung

8 Geräteanschluss an die Flüssiggasversorgung

8.1 Fester Anschluss

8.2 Bewegliche Kochgeräte

8.2.1 Allgemeines

8.2.2 Abweichende Bestimmungen von Anlagen, die vor der Veröffentlichung der DIN EN 1949:2022 installiert wurden

8.3 Herausnehmbare Kochgeräte über Sicherheitskupplung (lösbarer Anschluss)

8.3.1 Allgemeines

8.3.2 Abweichende Bestimmungen von Anlagen, die vor der Veröffentlichung der DIN EN 1949:2022 installiert wurden

8.4 Ausfahrbare Module

8.4.1 Allgemeines

8.4.2 Installation

8.5 Anschluss von externen Flüssiggasgeräten

8.5.1 Allgemeines

9 Flüssiggasgeräte

9.1 Allgemeines

9.1.1 Anforderungen an Flüssiggasgeräte

9.1.2 Brandsicherheit

9.1.3 Abgasmündungen

9.1.4 Umbauten

9.1.5 Abweichende Betriebsbestimmungen für Altanlagen

9.1.6 Abweichende Bestimmung für den Betrieb von 30 mbar Gasgeräten in Altanlagen

9.1.7 Betrieb während der Fahrt

9.2 Raumheizgeräte

9.2.1 Allgemeines

9.2.2 Abweichende Betriebsbestimmungen für Raumheizgeräte, die vor 2007 in Verkehr gebracht wurden

9.3 Flüssiggas-Durchlaufwasserheizer

9.3.1 Allgemeines

9.3.2 Abweichende Betriebsbestimmungen für Altanlagen

9.4 Koch-, Grill- und Backgeräte

9.5 Kühlgeräte

9.5.1 Allgemeines

9.5.2 Abweichende Betriebsbestimmungen für Altanlagen

9.6 Gasleuchten

9.7 Brennstoffzellen

9.8 Flüssiggas betriebene Generatoren

9.9 Verbrennungstoiletten

10 Prüfung von Flüssiggasanlagen

10.1 Allgemeines

10.2 Erstprüfung

10.2.1 Allgemeines

10.2.2 Prüfbescheinigung

10.3 Wiederholungsprüfung

10.3.1 Identifizierung

10.3.2 Sichtprüfung

10.3.3 Dichtheitsprüfung

10.3.4 Brennprobe

10.3.5 Dokumentation

10.3.6 Prüfung nach Änderung

10.3.7 Aufnahme eines Flüssiggastanks im Rahmen einer Wiederholungsprüfung

10.4 Dichtheitsprüfung

10.4.1 Prüfanforderung

10.4.2 Durchführung der Dichtheitsprüfung

10.4.3 Messunsicherheit

Anhang A (normativ) – Prüfplakette

Anhang B (normativ) – Warnhinweise

Anhang C (informativ) – Anschlüsse

C.1 Eingangsanschlüsse – Druckregelgeräte

C.2 Ausgangsanschlüsse – Druckregelgeräte

C.3 Eingangsanschlüsse – Schlauchleitungen

C.4 Ausgangsanschlüsse – Schlauchleitungen

Anhang D (normativ) – Hinweisschild

Anhang E (normativ) – Inhalte einer Prüfbescheinigung

Anhang F (informativ) – Beispiel einer Herstellerbescheinigung nach DIN EN 1949 mit einer integrierten Erstprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607

Anhang G (normativ) – Abweichende Betriebsbestimmungen für Wohneinheiten, die nur zur vorübergehenden oder jahreszeitlichen Nutzung bestimmt sind, nach DVGW-Arbeitsblatt G 607:2014-06

Literaturhinweise

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Andererseits lässt auch die europäische Funktionalnorm DIN EN 1775, die national durch die TRGI umgesetzt wird, Gewindeverbindungen nur bis DN 50 zu. Sollen unter Putz verlegte Leitungen mit Halbschalen abgedeckt werden? Laut TRGI besteht eine solche Forderung nicht. Seit wann dürfen Gas-Innenleitungen aus Kunststoff (Mehrschichtverbundrohre) bestehen? Mit Aufnahme der Mehrschichtverbundrohre als Innenleitungen in die TRGI 2008 können Mehrschichtverbundrohre aus PE-X/Al/PE-X genauso wie die anderen in der TRGI aufgeführten Rohrmaterialen in der Gas-Inneninstallation eingesetzt werden. Muss die Kombination von TAE+GS am Werkstoffübergang für Wartungs- und Austauscharbeiten immer zugänglich sein? Diese Bauteilkombination (GS mit vorgeschalteter TAE) kommt bei Kunststoffrohrleitungen bei jeder GS-Einbausituation zum Tragen. Sie wird in der Regel auch nicht an später verdeckter Stelle angeordnet sein. Wartungsarbeiten sind an diesen Bauteilen jedoch nicht durchzuführen. Darf eine Leitung in Hohlräumen ohne Be- und Entlüftung verlegt werden? Eine Neuerung der TRGI 2018 ist, dass nun auch Leitungen mit geschweißten Verbindungen ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen, wie z. B. Be- und Entlüftungsöffnungen, in Hohlräumen verlegt werden dürfen. Warum wurde der Gasströmungswächter eingeführt? Die bis dato erstellten Gasinstallationen gelten doch auch als betriebssicher. Auf Betreiben der Aufsichtsbehörden wurde in 2003 der GS als eine zusätzliche Schutzeinrichtung gegen Eingriffe Unbefugter eingeführt In der TRGI 2008 wurde der GS bei metallenen Leitungen als zusätzlicher Einrichtung zum Schutz gegen Eingriffe Unbefugter eingesetzt. Bei der Verwendung von Leitungen aus Mehrschichtverbundrohr wird der GS zusammen mit der TAE als Sicherheitselement zur Brand- und Explosionssicherheit der Leitung aus Mehrschichtverbundrohr eingesetzt. Der Schutz gegen Eingriffe Unbefugter ist damit ebenfalls eingeschlossen. Wie wird der GS gemäß TRGI richtig installiert? Gemäß TRGI ist der GS „unmittelbar nach“ der HAE bzw. dem Austritt aus dem Schacht/Kanal zu installieren. Wie ist dies in der Praxis umzusetzen? Zum Ausschluss von Schaden durch Manipulation an der Gasinstallation muss die aktive Schutzmaßnahme (der GS) so angeordnet sein, dass, soweit möglich, jeglicher Zugriff vor dieser aktiven Einrichtung an der Leitungsanlage verhindert ist. Der Einbau ist daher unmittelbar nach der HAE oder dem Austritt aus dem Schacht/Kanal, anzustreben. Wenn z. B. Hauseinführungen Umlenkungen erfordern, so können noch 1 bis maximal 3 Installationsformteile (wie z. B. Rohrnippel, Doppelnippel, Reduzierstück oder Winkel – maximal 2 Richtungsänderungen), im Rahmen „unmittelbar nach“ für Einzelfälle akzeptiert werden. Ist bei Belastungen über 110 kW (ein Gasgerät) oder 138 kW (mehrere Gasgeräte) der Einbau eines GS nicht möglich, so sind die Leitungen insgesamt oder bis zur Einbaumöglichkeit des GS passiv zu sichern. Warum dürfen nach TRGI mehrere GS gleichen Nennwerts und gleichen Typs nicht hintereinander eingebaut werden? Außer dem damit unnötig geschaffenen zusätzlichen Druckverlust (hiermit verbundenes eventuelles Problem des unterschrittenen Mindestfließdruckes am Gasgeräteeingang) bringen zwei identische GS in Reihe keinen zusätzlichen Sicherheitsgewinn. Warum wurde der Sollwert des Gas-Druckregelgerätes mit der TRGI 2008 angehoben? Der bis 2008 vorgegebene Sollwert von 22,6 mbar (= Nennanschlussdruck Gasgerät 20 mbar + zulässiger Druckverlust Rohrleitung 2,6 mbar) wurde um 0,4 mbar auf 23 mbar angehoben. Dies war erforderlich, um den neu hinzugekommenen zusätzlichen Einrichtungen und Sicherheitselementen Rechnung zu tragen. Auch für den Fall, dass kein separater GS montiert werden muss (da dieser bspw. bei metallener Installation im Regelgerät integriert ist und ein zusätzlicher Druckverlust hier nicht auftritt) geht die TRGI 2018 grundsätzlich von 23 mbar aus. Seit der TRGI 2008 ist vor jedem Gaszähler eine Absperreinrichtung einzubauen. Warum ist die bisherige Erleichterung bei gleichzeitiger HAE im selben Raum mit der TRGI 2008 entfallen? Das Überarbeitungsgremium und die Einsprechergruppe haben sich aus pragmatischen Gründen (Eindeutigkeit im Regelwerk, einfachere Handhabung) für diese geänderte Anforderung ausgesprochen. Warum wurde der Prüfdruck für die Dichtheitsprüfung 2008 von bisher 110 mbar auf 150 mbar angehoben? Die Erhöhung des Prüfdruckes auf 150 mbar wurde auf Grund der europäischen Harmonisierung erforderlich. Die für die Gas-Druckregelgeräte relevante europäische Norm DIN EN 14382 lässt als Grenzeinstellung der Sicherheits-Absperreinrichtung im Störungsfall einen Druck von 150 mbar zu. Dieser Druck ist somit der anzusetzende Prüfdruck für die Leitungsanlage. Mit der TRGI 2018 wurde Megapascal (MPa) bzw. Hektopascal (hPa) neu als Druckeinheit – anstatt bar und mbar – eingeführt. Warum dürfen bei raumluftabhängigen Gasgeräten mit Strömungssicherung den Lüftungsöffnungen ins Freie keine waagerechten Leitungen nachgeschaltet werden? Die TRGI fordert zwei unmittelbar ins Freie führende Öffnungen bei zu kleinem Rauminhalt, um in Anfahrzustand eine ausreichende Verdünnung des ggf. über die Strömungssicherung austretenden Abgases sicherzustellen. Ein evtl. Abgasaustritt aus der Strömungssicherung ist immer auf einen Stau oder Rückstrom aus dem senkrechten Teil der Abgasanlage zurückzuführen. Die dann erforderliche Verdünnung des austretenden Abgases im Aufstellraum (Schutzziel 1) kann nur durch die geringe Thermik aus der Aufstellraumhöhe bewirkt werden. Die Strömungswiderstände der an die Außenluftöffnungen waagerecht angeschlossenen Leitungen würden diesen geringen Auftriebseffekt wieder zunichte machen und können somit nicht zugelassen werden.
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