TRGI 2018 - DVGW Arbeitsblatt G 600 (Gasinstallation)
Technische Regel für Gasinstallationen; DVGW-TRGI 2018
- Herausgeber/Verlag: DVGW
- ISBN: 978-3-89554-217-6
- Format: 302 Seiten, DIN A4, gebunden
- Ausgabe: Ausgabe 2018
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Hinweis: kostenlose Korrekturblätter:Korrektur Februar 2022
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- Artikel-Nr.: 309900
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Technische Regel für Gasinstallationen
Was heißt TRGI?Diese Abkürzung bedeutet „Technische Regel für Gasinstallationen“.
Daneben finden Sie noch die Bezeichnung „DVGW-Arbeitsblatt G 600“. Das kommt daher, weil die TRGI Bestandteil des DVGW-Regelwerks ist. Sie wird dort mit der Nummer G (für Gas) 600 geführt. Herausgegeben wird diese technische Regel vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW). Der DVGW ist der anerkannte Regelsetzer für alle Fragen der Versorgung mit Gas und Trinkwasser. Er erstellt in ehrenamtlichen Gremien technische Regeln und Normen für die Gas- und Wasserwirtschaft.
Welche Ausgabe ist aktuell?
2018 wurde diese technische Regel komplett überarbeitet.Kaufen Sie sie jetzt und profitieren Sie vom umfassenden Wissen zum sicheren Arbeiten an Gasinstallationen.
Korrekturen und vorherige Ausgaben
Alle vorherigen Ausgaben der TRGI können Sie als PDF-Dateien kaufen.
Wichtige Ergänzungen zur TRGI
Ebenfalls komplett überarbeitet wurde 2018 der TRGI-Kommentar als perfekte Erläuterung des Regelwerkes. Kommentar und TRGI können Sie auch als praktisches Paket kaufen.Zusätzlich erschienen ist das Tool TRGI-Online mit vielen Zusatzmaterialien, ausfüllbaren Formularen und Berechnungen. Informieren Sie sich jetzt!
Wer braucht das Regelwerk und wozu?
Diese technische Regel ist die wichtigste Vorschrift für alle Experten des Gasfaches. Als Standardwerk unterstützt sie u. a.- Mitarbeiter von Versorgungsunternehmen,
- Netzbetreiber,
- Schornsteinfeger,
- Planer und
- Behörden.
- der Erstellung, Prüfung und Inbetriebnahme der Gasleitungsanlage,
- der Dimensionierung von Leitungsanlagen für Heizungen,
- der korrekten Aufstellung und Verbrennungsluftversorgung von Gasgeräten,
- dem Betrieb und der Instandhaltung von Leitungsanlagen und Gasgeräten und
- der bestimmungsgemäßen Ausführung der Abgasabführung.
Arbeit nach TRGI gewährleistet Ihnen Rechtsicherheit
Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt in Deutschland vor, dass an Energieanlagen die technische Sicherheit gewährleistet sein muss. Dazu sind auch die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Mit der Anwendung des DVGW-Regelwerks erfüllen Sie diese Vorgabe. Auch in der Gashochdruckleitungsverordnung wird auf das DVGW-Regelwerk als Stand der Technik, den es einzuhalten gilt, hingewiesen. Wer rechtssicher und technisch korrekt arbeiten will, nutzt die TRGI.Inhalt
Das Werk beinhaltet Kapitel zu den folgenden Themen:- Gasinstallation
- Leitungsanlage
- Erhöhung des Betriebsdrucks
- Bemessung der Leitungsanlage
- Gasgeräteaufstellung
- Verbrennungsluftversorgung
- Abgasabführung
- Betrieb und Instandhaltung
Das sind die Neuerungen 2018:
Änderungen der bauaufsichtlichen Rahmenbedingungen, u. a.:- Gebäudehülle
- neue Gasgeräteverordnung EU 2016/426
- Änderungen Musterbauordnung (MBO)
- Änderungen Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV)
- Änderungen Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)
- Wegfall 4:1-Regel für Verbrennungsluft bei Neubauten und lüftungstechnisch sanierten Gebäuden (Altbauten)
- Anpassung Aufstellanforderung Gasgeräte mit Abgasabführung im Überdruc
- Aufnahme von Brandschutzanforderungen für Wanddurchführungen von Mehrschichtverbundrohren
- Änderung verschiedener Landesbauordnungen (LBO)
- Erarbeitung eines neuen Verfahrens zum Nachweis der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung von raumluftabhängigen Gasgeräten
- Aufnahme europäisch neu eingeführter Arten von Gasgeräten für Mehrfachbelegung im Überdruck und Beschreibung der zugehörigen Aufstellanforderungen
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
- Leitungsanlagenrichtlinie (LAR)
- Kehr-und Überprüfungsordnung (KÜO)
- Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV)
- ProdSV
- BauProdG
- BauProdVO
- Weiterentwicklung und Vereinfachung des 2008 eingeführten Bemessungsverfahrens für die Leitungsanlage (Aufnahme von Wellrohren und dem zusätzlichen Verfahren „Direkter GS-Abgleich“, Vereinfachung der Gleichzeitigkeiten)
- Präzisierung der Installationsanforderungen an Absperreinrichtungen nach DIN EN 331 zur Erfüllung der höheren Temperaturbeständigkeit
- Aufnahme des neuen Abschnitts 8.2 „Gasgerätearten – Unterscheidung nach Verbrennungsluftversorgung und Abgasabführung“
- Präzisierung der Abschnitte zum Thema „Prüfen/Wiederinbetriebnahme von Leitungsanlagen“
- Fortschreibung der Abschnitte zum Thema „Lösbare Geräteanschlussleitung“
FAQs
Warum ist die Gewindeverbindung nach DIN EN 10226-1 nur mit Einschränkung zugelassen?- Die Praxiserfahrungen zeigten, dass unter Baustellenbedingungen Nennweiten größer DN 50 meist nicht normgerecht hergestellt werden konnten. Andererseits lässt auch die europäische Funktionalnorm DIN EN 1775, die national durch die TRGI umgesetzt wird, Gewindeverbindungen nur bis DN 50 zu.
- Laut TRGI besteht eine solche Forderung nicht.
- Mit Aufnahme der Mehrschichtverbundrohre als Innenleitungen in die TRGI 2008 können Mehrschichtverbundrohre aus PE-X/Al/PE-X genauso wie die anderen in der TRGI aufgeführten Rohrmaterialen in der Gas-Inneninstallation eingesetzt werden.
- Diese Bauteilkombination (GS mit vorgeschalteter TAE) kommt bei Kunststoffrohrleitungen bei jeder GS-Einbausituation zum Tragen. Sie wird in der Regel auch nicht an später verdeckter Stelle angeordnet sein. Wartungsarbeiten sind an diesen Bauteilen jedoch nicht durchzuführen.
- Eine Neuerung der TRGI 2018 ist, dass nun auch Leitungen mit geschweißten Verbindungen ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen, wie z. B. Be- und Entlüftungsöffnungen, in Hohlräumen verlegt werden dürfen.
- Auf Betreiben der Aufsichtsbehörden wurde in 2003 der GS als eine zusätzliche Schutzeinrichtung gegen Eingriffe Unbefugter eingeführt
- In der TRGI 2008 wurde der GS bei metallenen Leitungen als zusätzlicher Einrichtung zum Schutz gegen Eingriffe Unbefugter eingesetzt. Bei der Verwendung von Leitungen aus Mehrschichtverbundrohr wird der GS zusammen mit der TAE als Sicherheitselement zur Brand- und Explosionssicherheit der Leitung aus Mehrschichtverbundrohr eingesetzt. Der Schutz gegen Eingriffe Unbefugter ist damit ebenfalls eingeschlossen.
- Zum Ausschluss von Schaden durch Manipulation an der Gasinstallation muss die aktive Schutzmaßnahme (der GS) so angeordnet sein, dass, soweit möglich, jeglicher Zugriff vor dieser aktiven Einrichtung an der Leitungsanlage verhindert ist.
- Der Einbau ist daher unmittelbar nach der HAE oder dem Austritt aus dem Schacht/Kanal, anzustreben. Wenn z. B. Hauseinführungen Umlenkungen erfordern, so können noch 1 bis maximal 3 Installationsformteile (wie z. B. Rohrnippel, Doppelnippel, Reduzierstück oder Winkel – maximal 2 Richtungsänderungen), im Rahmen „unmittelbar nach“ für Einzelfälle akzeptiert werden.
- Ist bei Belastungen über 110 kW (ein Gasgerät) oder 138 kW (mehrere Gasgeräte) der Einbau eines GS nicht möglich, so sind die Leitungen insgesamt oder bis zur Einbaumöglichkeit des GS passiv zu sichern.
- Außer dem damit unnötig geschaffenen zusätzlichen Druckverlust (hiermit verbundenes eventuelles Problem des unterschrittenen Mindestfließdruckes am Gasgeräteeingang) bringen zwei identische GS in Reihe keinen zusätzlichen Sicherheitsgewinn.
- Der bis 2008 vorgegebene Sollwert von 22,6 mbar (= Nennanschlussdruck Gasgerät 20 mbar + zulässiger Druckverlust Rohrleitung 2,6 mbar) wurde um 0,4 mbar auf 23 mbar angehoben. Dies war erforderlich, um den neu hinzugekommenen zusätzlichen Einrichtungen und Sicherheitselementen Rechnung zu tragen.
- Auch für den Fall, dass kein separater GS montiert werden muss (da dieser bspw. bei metallener Installation im Regelgerät integriert ist und ein zusätzlicher Druckverlust hier nicht auftritt) geht die TRGI 2018 grundsätzlich von 23 mbar aus.
- Das Überarbeitungsgremium und die Einsprechergruppe haben sich aus pragmatischen Gründen (Eindeutigkeit im Regelwerk, einfachere Handhabung) für diese geänderte Anforderung ausgesprochen.
- Die Erhöhung des Prüfdruckes auf 150 mbar wurde auf Grund der europäischen Harmonisierung erforderlich. Die für die Gas-Druckregelgeräte relevante europäische Norm DIN EN 14382 lässt als Grenzeinstellung der Sicherheits-Absperreinrichtung im Störungsfall einen Druck von 150 mbar zu. Dieser Druck ist somit der anzusetzende Prüfdruck für die Leitungsanlage.
- Mit der TRGI 2018 wurde Megapascal (MPa) bzw. Hektopascal (hPa) neu als Druckeinheit – anstatt bar und mbar – eingeführt.
- Die TRGI fordert zwei unmittelbar ins Freie führende Öffnungen bei zu kleinem Rauminhalt, um in Anfahrzustand eine ausreichende Verdünnung des ggf. über die Strömungssicherung austretenden Abgases sicherzustellen.
- Ein evtl. Abgasaustritt aus der Strömungssicherung ist immer auf einen Stau oder Rückstrom aus dem senkrechten Teil der Abgasanlage zurückzuführen. Die dann erforderliche Verdünnung des austretenden Abgases im Aufstellraum (Schutzziel 1) kann nur durch die geringe Thermik aus der Aufstellraumhöhe bewirkt werden.
- Die Strömungswiderstände der an die Außenluftöffnungen waagerecht angeschlossenen Leitungen würden diesen geringen Auftriebseffekt wieder zunichte machen und können somit nicht zugelassen werden.
1 Geltungsbereich und Allgemeines 1.1 Geltungsbereich 1.2 Allgemeines 2 Begriffe 2.1 Gasinstallation 2.2 Gebäudeklassen (nach MBO 2002, auszugsweise) 2.3 Leitungsanlage 2.4 Gasgeruch
2.5 Gasgeräte
2.6 Strömungssicherung
2.7 Abgasüberwachung
2.8 Umstellung und Anpassung, Erdgaseinstellung
2.9 Aufstellräume von Gasgeräten
2.10 Abgasverdünnung und Verbrennungsluftversorgung
2.11 Abgasabführung und Luft-Abgas-Anlagen
2.12 Wärmewert
2.13 Wobbe-lndex
2.14 Wärmemenge, Wärmestrom
2.15 Belastung und Leistung
2.16 Volumen
2.17 Druck
2.18 Dichte
2.19 Anschlusswert
2.20 Einstellwert
3 Verwendete Symbole und Kurzzeichen
4 Verwendete Einheiten
5 Leitungsanlage
5.1 Allgemeines
5.2 Anforderungen an Rohre, Form- und Verbindungsstücke sowie Bauteile
5.2.1 Freiverlegte Außenleitungen
5.2.2 Erdverlegte Außenleitungen
5.2.3 Innenleitungen
5.2.4 Gasgeräteanschlussleitung
5.2.5 Andere Rohre und Zubehörteile
5.2.6 Rohrverbindungen
5.2.6.1 Unlösbare Verbindungen
5.2.6.2 Lösbare Verbindungen
5.2.6.3 Andere Verbindungen
5.2.6.4 Ergänzende Bestimmungen für den Zusammenbau
5.2.7 Äußerer Korrosionsschutz
5.2.7.1 Außenleitungen
5.2.7.2 Innenleitungen
5.2.8 Absperreinrichtungen (AE)
5.2.9 Thermisch auslösende Absperreinrichtungen
5.2.10 Gasströmungswächter
5.2.11 Schmierstoffe
5.2.12 Hauseinführungen
5.2.13 Isolierstücke
5.2.14 Sicherheitsverschlüsse
5.2.15 Gas-Druckregelgeräte
5.2.16 Gaszähler
5.2.17 Sonstige Bauteile
5.3 Erstellung der Leitungsanlagen
5.3.1 Verlegen der Außenleitungen
5.3.2 Schutz der Außenleitungen
5.3.3 Aus- und Einführung von Leitungen durch Außenwände
5.3.4 Absperreinrichtungen, Hinweisschilder und Kennzeichnungen
5.3.5 Elektrische Ströme
5.3.5.1 Haupterdungsschiene
5.3.5.2 Isolierstück
5.3.6 Verbindung zwischen Hausanschlussleitung bzw. Außenleitung und Innenleitung
5.3.7 Verlegetechnik bei metallenen Innenleitungen
5.3.8 Verlegetechnik bei Innenleitungen aus Mehrschichtverbundrohr für Betriebsdrücke bis zu 100 hPa
5.3.9 Schutz gegen Eingriffe Unbefugter
5.3.9.1 Allgemeines
5.3.9.2 Anforderungen bei Innenleitungen aus Mehrschichtverbundrohr
5.4 Gas-Druckregelung
5.4.1 Unterbringung und Anordnung der Gas-Druckregelung
5.4.2 Gas-Druckregelgeräte
5.4.3 Überprüfung der Einstellungen der Gas-Druckregelgeräte
5.4.3.1 Einstellung der Gas-Druckregelgeräte bei ausgangsseitigen Drücken MOPd ≤ 100 hPa
5.4.3.2 Einstellung der Sicherheitsabsperreinrichtung bei eingangsseitigen Drücken MOPu > 100 hPa und ausgangsseitigen Drücken MOPd ≤ 100 hPa
5.4.3.3 Einstellung der Gas-Druckregelgeräte und der Sicherheitsabsperreinrichtungen bei ausgangsseitigen Drücken MOPd > 100 hPa
5.4.4 Leitungen zur Atmosphäre
5.5 Installation von Gaszählern
5.6 Prüfung von Leitungsanlage
5.6.1 Allgemeines
5.6.2 Sicherheitsmaßnahmen während der Prüfungen
5.6.3 Prüfmedien
5.6.4 Leitungsanlagen mit Betriebsdrücken bis einschließlich 100 hPa
5.6.4.1 Belastungsprüfung
5.6.4.2 Dichtheitsprüfung
5.6.4.3 Gebrauchsfähigkeitsprüfung
5.6.5 Leitungsanlagen mit Betriebsdrücken über 100 hPa bis 0,1 MPa
5.6.5.1 Kombinierte Belastungs- und Dichtheitsprüfung
5.6.5.2 Beurteilung der in Betrieb befindlichen Gasleitungsanlagen auf Dichtheit
5.6.6 Sichtprüfung von Anschlüssen und Verbindungen mit Betriebsdrücken bis 0,1 MPa
5.7 Inbetriebnahme der Leitungsanlage
5.7.1 Prüfung der Leitungsanlage vor Inbetriebnahme
5.7.1.1 Neuverlegte Leitungsanlage
5.7.1.2 Stillgelegte Leitungsanlagen
5.7.1.3 Instandgesetzte oder geänderte Leitungsanlage
5.7.1.4 Instandsetzung, Änderung oder Erweiterung kurzer Leitungsabschnitte
5.7.1.5 Instandsetzung durch Austausch von Bauteilen und/oder Rückbau von Anlagenteilen
5.7.1.6 Wiederverbindung Hausanschluss
5.7.2 Einlassen von Gas
5.7.2.1 Neuverlegte Leitungsanlage
5.7.2.1.1 Überprüfen auf dichten Verschluss
5.7.2.1.2 Überprüfen auf Verwahrung
5.7.2.1.3 Entlüften der Leitungsanlage
5.7.2.1.4 Dichtheitsprüfung nicht erfasster Anschlüsse und Verbindungen
5.7.2.2 Wiederinbetriebnahme stillgelegte Leitungsanlage
5.7.2.3 Wiederinbetriebnahme außer Betrieb gesetzte Leitungsanlagen für Instandsetzung
5.7.2.4 Wiederinbetriebnahme außer Betrieb gesetzte Leitungsanlage für den Austausch von Bauteilen
5.7.2.5 Wiederinbetriebnahme außer Betrieb gesetzte Leitungsanlage für Wiederverbindung mit Hausanschluss
5.7.2.6 Wiederinbetriebnahme nach Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung/Inkasso)
5.7.2.7 Wiederinbetriebnahme nach kurzzeitiger Betriebsunterbrechung
5.7.3 Unterrichtung des Betreibers
5.8 Verwahrung der Leitungsanlagen
5.8.1 Verwahrung der Außenleitungen
5.8.2 Verwahrung der Innenleitungen
5.9 Arbeiten an gasführenden Leitungsanlagen
6 Erhöhung des Betriebsdruckes
6.1 Erhöhung des Betriebsdruckes innerhalb des zulässigen Betriebsdruckbereiches
6.2 Erhöhung des Betriebsdruckes über den zulässigen Betriebsdruckbereich
7 Bemessung der Leitungsanlage
7.1 Bemessungsgrundlagen
7.2 Nennbelastung und Spitzenbelastung
7.2.1 Nennbelastung QNB
7.2.2 Spitzenbelastung Q
7.3 Anwendung des Tabellenverfahrens
7.3.1 Übersicht der Arbeitsschritte
7.3.2 Druckdifferenz durch Höhenunterschied (ΔpH)
7.3.3 Druckverlust Tabellen
7.3.4 Berechnungslänge der Teilstrecke (lR)
7.3.4.1 Formstücke
7.3.4.2 Bewegliche Verbindungen und Kompensatoren
7.3.4.3 Verbinder und Übergangsverbinder bei Wellrohren
7.3.4.4 Formstücke bei Mehrschichtverbundrohren
7.3.4.5 Sonstige Bauteile
7.3.5 Auswahl und Druckverlust der Rohre und Bauteile
7.3.5.1 Einzelzuleitung, Abzweig- und Verbrauchsleitung (Tafel 1)
7.3.5.2 Verteilungsleitung (Tafel 1)
7.3.5.2.1 Verteilungsleitungen mit Steigleitungen
7.3.6 Gaszähler
7.3.7 Gasströmungswächter (GS)
7.3.7.1 Installationsort des GS
7.3.7.2 Auswahl (Nennwert) des GS
7.3.7.3 Einsatzgrenzen und GS Typ bei metallenen Leitungen
7.3.7.4 Einsatzgrenzen und GS Typ bei Mehrschichtverbundrohr
7.3.7.5 Abgleich des GS
7.3.7.5.1 Vereinfachtes Verfahren bei GS K
7.3.7.5.2 Direkter Abgleich GS
7.3.8 Zusammenstellungen der Berechnungstabellen in den Tafeln 1 bis 4
7.4 Anwendung des Diagrammverfahrens
7.4.1 Ermittlung der Berechnungslänge
7.4.2 Zusammenstellung der Diagramme
8 Gasgeräteaufstellung
8.1 Allgemeine Festlegungen
8.1.1 Gasgeräte
8.1.2 Aufstellung
8.1.3 Gasanschluss
8.1.3.1 Anschlussarten
8.1.3.2 Schädliche Erwärmung des Anschlusses
8.1.3.3 Brandsicherheit
8.1.3.4 Fester Anschluss
8.1.3.5 Lösbarer Anschluss
8.1.3.6 Anordnung von Gassteckdosen
8.1.4 Eignung und Bemessung der Aufstellräume
8.1.4.1.1 Allgemeine Festlegungen für Aufstellräume von Gasgeräten
8.1.4.2 Aufstellräume bei einer Gesamtnennleistung aller Gasfeuerstätten von mehr als 100 kW
8.1.4.3 Aufstellräume für gasbetriebene Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke, ortsfeste Verbrennungsmotoren
8.1.5 Verbrennungsluftversorgung
8.1.6 Abstände der Gasgeräte zu brennbaren Baustoffen
8.1.7 Schrankartige Umkleidung von Gasgeräten Art B
8.1.8 Aufstellung in Garagen
8.1.9 Unzulässige Aufstellräume
8.2 Gasgerätearten – Unterscheidung nach Verbrennungsluftversorgung und Abgasabführung
8.2.1 Gasgeräte Art A – Gasgerät ohne Abgasanlage; die Verbrennungsluft wird dem Aufstellraum entnommen (z. B. Gasherd, Gaskocher, Gaskochmulde, Gasbackofen)
8.2.2 Gasgeräte Art B – Gasgeräte mit Abgasabführung; die Verbrennungsluft wird dem Aufstellraum entnommen (raumluftabhängig)
8.2.2.1 Art B1 – Gasgerät Art B mit Strömungssicherung
8.2.2.2 Art B2 – Gasgerät Art B ohne Strömungssicherung
8.2.2.3 Art B3 – Gasgerät Art B ohne Strömungssicherung einschließlich Luft-Abgas- Verbindungsstück
8.2.2.4 Art B4 – Gasgerät Art B mit Strömungssicherung und mit zugehöriger Abgasleitung und Windschutzeinrichtung
8.2.2.5 Art B5 – Gasgerät Art B ohne Strömungssicherung und mit zugehöriger Abgasleitung und Windschutzeinrichtung
8.2.2.5.1 Sonderform Art B5P – Gasgerät Art B ohne Strömungssicherung und mit zugehöriger Abgasleitung und Windschutzeinrichtung
8.2.3 Gasgeräte Art C – Gasgeräte mit Abgasabführung; die Verbrennungsluft wird über ein geschlossenes System dem Freien entnommen (raumluftunabhängig)
8.2.3.1 Art C1
8.2.3.2 Art C2
8.2.3.3 Art C3
8.2.3.4 Art C4
8.2.3.5 Art C5
8.2.3.6 Art C6
8.2.3.7 Art C7
8.2.3.8 Art C8
8.2.3.9 Art C9
8.2.3.10 Art C(10)
8.2.3.11 Art C(11)
8.2.3.12 Art C(12)
8.2.3.13 Art C(13)
8.2.3.14 Art C(14)
8.2.3.15 Art C(15
8.3 Spezielle Festlegungen
8.3.1 Aufstellung von Gasgeräten Art A
8.3.1.1 Aufstellräume für Gasgeräte Art
8.3.1.1.1 Allgemeines
8.3.1.1.2 Zusätzliche Einzelregelung für Gas-Haushalts-Kochgeräte bis 11 kW
8.3.1.1.3 Zusätzliche Einzelregelung für Gas-Haushalts-Kochgeräte bis 18 kW
8.3.1.2 Aufstellung von Gasgeräten Art A in Freien
8.3.1.3 Unzulässige Aufstellung
8.3.1.3.1 Abstand des Aufstellortes zu Lüftungsöffnungen, zu begehbaren Flächen
8.3.2 Aufstellräume für Gasgeräte Art B
8.3.2.1 Allgemeines
8.3.2.2 Unzulässige Aufstellräume für Gasgeräte der Art B
8.3.2.3 Maßnahmen zur Sicherung des gefahrlosen Betriebes von Gasgeräten Art B in Räumen, Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten, aus denen Ventilatoren Luft absaugen
8.3.2.3.1 Allgemeines
8.3.2.3.2 Gleichzeitiger Betrieb der Gasgeräte und der Luft absaugenden Einrichtung in einem gemeinsamen Aufstellraum mit direkter Verbindung zum Freien
8.3.2.3.3 Gleichzeitiger Betrieb des Gasgerätes und der Luft absaugenden Einrichtung bei deren Aufstellung in getrennten Räumen oder in Räumen ohne direkte Verbindung zum Freien
8.3.2.3.4 Gleichzeitiger Betrieb der Gasgeräte und der Luft absaugenden Einrichtung bei Zuluft- und Verbrennungsluftöffnung ins Freie
8.3.2.3.4.1 Unverschließbare Zuluft- und Verbrennungsluftöffnung ins Freie
8.3.2.3.4.2 Verschließbare Zuluft- und Verbrennungsluftöffnung ins Freie
8.3.2.3.5 Wechselseitiger Betrieb des Gasgerätes und der Luft absaugenden Einrichtung
8.3.2.4 Zusätzliche Anforderungen an die Aufstellung von Gasgeräten Art B1 und B4 (raumluftabhängige Gasgeräte mit Strömungssicherung)
8.3.2.4.1 Unzulässige Aufstellräume für Gasgeräte Art B1 und B4
8.3.2.4.2 Abgasverdünnung (Schutzziel 1)
8.3.2.4.2.1 Anforderungen an die Raumgröße
8.3.2.4.2.2 Lüftung des Aufstellraumes
8.3.2.4.2.2.1 Lüftung des Aufstellraumes über Öffnungen direkt ins Freie
8.3.2.4.2.2.2 Lüftung des Aufstellraumes über eine Zuluftleitung und einen Abluftschacht
8.3.2.4.2.2.3 Lüftung des Aufstellraumes über eine Zuluftleitung mit mechanischer Zuluftzuführung und eine Abluftleitung
8.3.2.4.3 Zusätzliche Anforderung bei Aufstellung in Aufenthaltsräumen
8.3.2.4.4 Möglichkeit für den Verzicht auf Einhaltung des Schutzzieles 1 und auf eine Abgasüberwachung
8.3.2.5 Zusätzliche Anforderungen bei Abgasabführung im Überdruck
8.3.2.6 Zusätzliche Anforderungen bei der Aufstellung von raumluftabhängigen gasbetriebenen Haushalts-Wäschetrocknern, Gasgeräte Art B22D, B23D
8.3.3 Aufstellräume für Gasgeräte Art C
8.3.3.1 Allgemeines
8.3.3.2 Aufstellräume bei einer Gesamtnennleistung größer 100 kW
9 Verbrennungsluftversorgung
9.1 Verbrennungsluftversorgung für Gasgeräte Art A
9.2 Verbrennungsluftversorgung für Gasgeräte Art B (Schutzziel 2)
9.2.1 Grundsätzliches
9.2.2 Verbrennungsluftbedarf (qBed)
9.2.3 Ermittlung des Verbrennungsluftvolumenstromes
9.2.3.1 Allgemeines
9.2.3.2 Verbrennungsluftversorgung über dauernde Undichtheiten in der Gebäudehülle (Infiltration) und ggf. Außenluft-Durchlässe (ALD) bis 50 kW
9.2.3.2.1 Ermittlung des in den Aufstellraum bzw. die Verbrennungslufträume durch Infiltration eintretenden Luftvolumenstromes
9.2.3.2.2 Prüfung der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung durch Infiltration in den Aufstellraum
9.2.3.2.3 Ermittlung des durch Infiltration im Verbrennungsluftverbund33in den Aufstellraum einströmenden Verbrennungsluftvolumenstromes (qv,inf.Verbund)
9.2.3.2.4 Prüfung der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung durch Infiltration im Verbrennungsluftverbund
9.2.3.2.5 Ermittlung des durch Infiltration und Außenluft-Durchlässe (ALD) im Verbrennungsluftverbund in den Aufstellraum einströmenden Verbrennungsluftvolumenstromes (qv,inf+ALD.Verbund)
9.2.3.2.6 Prüfung der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung durch Infiltration und ALD im Verbrennungsluftverbund
9.2.3.3 Verbrennungsversorgung über Öffnungen ins Freie
9.2.3.4 Verbrennungsluftversorgung über besondere technische Anlagen
9.2.3.5 Messtechnischer Nachweis ausreichender Verbrennungsluftversorgung
9.3 Verbrennungsluftversorgung für Gasgeräte Art C
10 Abgasabführung
10.1 Allgemeine Anforderungen an die Abgasabführung
10.1.1 Grundsätzliches
10.1.1.1 Allgemeine Festlegungen
10.1.1.2 Möglichkeiten der Abgasabführung
10.1.1.3 Anschluss an senkrechten Teil der Abgasanlage
10.1.1.4 Brandschutzanforderungen
10.1.1.5 Abgasabführung im Überdruck
10.1.1.6 Verlegung von Abgasleitungen
10.1.2 Fremde Bauteile
10.1.3 Abstände von Abgasanlagen zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen
10.1.3.1 Allgemeines
10.1.3.2 Abgasleitungen außerhalb von Schächten
10.1.3.3 Wanddurchführung von Abgasleitungen
10.1.3.4 Verbindungsstücke
10.1.3.5 Wanddurchführung von Verbindungsstücken
10.1.4 Abstände von Abgasleitungen aus brennbaren Baustoffen zu Schornsteinen
10.1.4.1 Allgemeines
10.1.4.2 Verlegung der Abgasleitung in einem direkt neben einem Schornstein liegendem Schacht
10.1.4.3 Mündungsausführung aus brennbaren Baustoffen
10.1.4.4 Mündungsausführung der Abgasleitung aus nichtbrennbaren Baustoffen
10.2 Abgasabführung von Gasgeräten Art A
10.3 Abgasabführung von Gasgeräten Art B
10.3.1 Höhe der Abgasmündung über Dach
10.3.1.1 Allgemeines
10.3.1.2 Bei Aufstellung von Gasgeräten im Freien
10.3.1.2.1 Unzulässige Abgasmündung
10.3.1.2.2 Mindestabstand der Abgasmündung zu Lüftungsöffnungen, die über der Abgasmündung liegen
10.3.2 Einfach belegte Abgasanlage
10.3.3 Mehrfach belegte Abgasanlage
10.3.3.1 Allgemeines
10.3.3.2 Gasgeräte Art B1 oder B2
10.3.3.3 Gasgeräte Art B3
10.3.4 Gemischt belegte Abgasanlage
10.3.5 Abgasabführung über Abluftleitungen von Lüftungsanlagen
10.3.5.1 Anschluss von, in Räumen ohne Außenfenster aufgestellten, Gasgeräten Art B1 an einen Einzelschacht einer Abluftanlage ohne Ventilator37
10.3.5.2 Anschluss an Zentralentlüftungsanlagen nach DIN 18017-3
10.3.6 Verbindungsstücke
10.3.6.1 Feuerungstechnische Anforderungen
10.3.6.2 Zusätzliche betriebliche Anforderungen
10.3.6.3 Bautechnische Anforderungen
10.3.6.3.1 Baustoffe und Bauart
10.3.6.3.2 Führung der Verbindungsstücke
10.3.7 Abgasmündung von Gasgeräten Art B4 oder B5 an der Fassade
10.4 Abgasabführung von Gasgeräten Art C
10.4.1 Allgemeines
10.4.1.1 Abgasmündung über Dach
10.4.1.2 Abstände zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen
10.4.1.3 Abgasmündungen im Tankstellenbereich
10.4.1.4 Mündungen an begehbaren Flächen
10.4.2 Abgasmündungen von Gasgeräten Art C1 an der Fassade
10.4.2.1 Allgemeines
10.4.2.2 Unzulässige Mündungen
10.4.2.3 Mündungen an Gebäudevorsprüngen und Bauteilen aus brennbaren Baustoffen
10.4.2.4 Mündungen nahe der Geländeoberfläche
10 DVGW G 600 Arbeitsblatt
10.4.2.5 Mündungen von Gasgeräten Art C11
10.4.2.5.1 Allgemeines
10.4.2.5.2 Abgasmündungen von Gasgeräten Art C11 an Fassaden, die nachträglich mit einer Wärmedämmung versehen werden
10.4.2.5.3 Außenwand-Raumheizer
10.4.2.6 Mündungen von Gasgeräten Art C12 und C13
10.4.2.6.1 Grundsätze
10.4.2.6.2 Erforderliche Mindestabstände zu Fenstern, Fassadentüren und Balkonen
10.4.2.6.3 Erforderliche Mindestabstände zu Lüftungsöffnungen
10.4.3 Gasgeräte Art C3 und C5
10.4.4 Gemeinsame Abgasanlage für Gasgeräte Art C4
10.4.5 Gemeinsame Abgasanlage für Gasgeräte Art C8
10.4.6 Abgasanlage für Gasgeräte Art C9 bis Art C(15)
10.5 Abgas-Absperrvorrichtungen (Abgasklappen), Nebenluftvorrichtungen, Abgas-Drosselvorrichtungen und Rußabsperrer
10.5.1 Abgas-Absperrvorrichtungen (Abgasklappen)
10.5.2 Nebenluftvorrichtungen
10.5.3 Abgas-Drosselvorrichtungen und Rußabsperrer
10.6 Abführung der Luft und der Abgase bei Gas-Haushaltswäschetrocknern
11 Inbetriebnahme der Gasgeräte
11.1 Einstellen und Funktionsprüfung der Gasgeräte
11.2 Funktionsprüfung der Abgasanlage bei Gasgeräten Art B1 und B4 (raumluftabhängige Gasfeuerstätten mit Strömungssicherung)
11.2.1 Sichere Abgasabführung
11.2.2 Funktionsprüfung der Abgasüberwachungseinrichtung der Art „BS“
11.3 Unterrichtung des Betreibers
11.4 Inbetriebnahme von Gasgeräten Art B1 und B4 nach Stilllegung oder Außerbetriebnahme der Leitungsanlage
11.4.1 Inbetriebnahme von Gasgeräten nach Wiederinbetriebnahme stillgelegter Leitungsanlagen
11.4.2 Inbetriebnahme von Gasgeräten B1 und B4 nach Wiederinbetriebnahme außer Betrieb gesetzter Leitungsanlagen
12 Weitergehende und/oder spezifische Anforderungen bei der Aufstellung von gewerblich genutzten Gasgeräten bzw. Gasgeräten, die besonderen Einflüssen ausgesetzt sind oder spezielle Abgasabführungen besitzen
13 Betrieb und Instandhaltung
13.1 Allgemeines
13.2 Anlagen des Netzbetreibers
13.2.1 Hausanschluss
13.2.2 Hauptabsperreinrichtung
13.2.3 Gas-Druckregelgerät
13.2.4 Gaszähler
13.3 Anlagen des Betreibers (Gasinstallation)
13.3.1 Leitungsanlage
13.3.1.1 Innenleitungen
13.3.1.2 Erdverlegte Außenleitungen
13.3.1.3 Freiverlegte Außenleitungen
13.3.2 Gasgeräte
13.3.3 Verbrennungsluftversorgung und Abgasanlage
13.3.3.1 Verbrennungsluftversorgung und Abgasverdünnung raumluftabhängiger Gasfeuerstätten
13.3.3.2 Abgasabführung raumluftabhängiger Gasfeuerstätten
13.3.3.3 Verbrennungsluftversorgung und Abgasabführung raumluftunabhängiger Gasfeuerstätten
13.4 Hinweise auf Auswirkungen baulicher Maßnahmen oder schädlicher Einwirkungen auf Gasinstallationen
13.5 Verhalten bei Störungen, Brand sowie bei Gasgeruch
13.5.1 Allgemeine Grundsätze
13.5.2 Inhalt einer Störungsmeldung
13.5.3 Verhalten bei Brand
13.5.4 Verhalten bei Gasgeruch in Gebäuden
13.5.5 Verhalten bei Gasgeruch im Freien
13.5.6 Verhalten bei Abgasaustritt aus raumluftabhängigen Gasfeuerstätten
13.6 Gesetzesbezug
Anhänge
Anhang A – Anhänge zu Kapitel 1
A.1 Auszüge aus dem „Gesetz über die Elektrizität- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz EnWG)“ vom 07. Juli 2005, zuletzt geändert am 22. Dezember 2016
A.2 Abdruck der „Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für den Anschluss und dessen Nutzung für Gasversorgungen in Niederdruck“ (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) vom 01. November 2006, zuletzt geändert 29. August 2016
A.3.1 Gesetze, Verordnungen, Berufsgenossenschaftliche Regeln, Richtlinien
A.3.2 Europäische und nationale Normen
A.3.3 Technische Regeln DVGW
A.3.4 Andere Technische Regeln
Anhang B – Anhänge zu Kapitel 2
B.1 Gebrauchsfähigkeitsprüfung – Feststellen der Gasleckmenge durch Messen des Druckabfalls mit Luft und Anwenden des rechnerischen oder graphischen Verfahrens
B.2 Mustervorlagen Protokoll über Belastungs- und Dichtheitsprüfung, Gebrauchsfähigkeitsprüfung, Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll, Hinweise für Instandhaltungsmaßnahmen
B.2.1 Protokoll über Belastungs- und Dichtheitsprüfung für die Gasleitung
B.2.2 Protokoll zur Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Leitungsanlage
B.2.3 Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll für die Gasinstallation
B.2.4 Hinweise für Instandhaltungsmaßnahmen
B.3 Übersicht Prüfungen bei Erstellung/Inbetriebnahme sowie bei Instandsetzung
Anhang C – Anhänge zu Kapitel 3
C.1 Beispiele zur Bemessung der Leitungsanlage
C.2 Formblätter Bemessung
C.3 Tabellenformulare
Anhang D – Anhänge zu Kapitel 4
D.1 Prinzipschaltbilder zur Erfüllung der Funktionsanforderungen bei gleichzeitiger Installation von raumluftabhängigen Gasgeräten und Luft absaugenden Einrichtungen
D.2 Beschreibung der Vorgehensweise zur Berechnung der Verbrennungsluftversorgung
D.2.1 Musterformblatt
D.3 Beispiele zur Verbrennungsluftberechnung
Abkürzungsverzeichnis (Häufig verwendete Abkürzungen)
Stichwortverzeichnis