Spezialangebot Regelwerk-Modul SHK-Unternehmen
inkl. TRGI-Online Plus
Preis auf Anfrage
Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich
Bei Interesse an diesem Produkt kontaktieren Sie unseren Kundenservice unter +49 228 9191-40 oder per E-Mail: info@wvgw.de
Artikel-Nr.
310291
Der DVGW unterstützt mit seinem Regelwerk auch die wirtschaftlich erfolgreiche Tätigkeit von Installationsunternehmen. Für Sie gibt es das maßgeschneiderte DVGW‑Regelwerksmodul für SHK‑Unternehmen.
Sie erhalten die für Ihre Arbeit wichtigsten DVGW‑Regeln immer ganz aktuell inklusive der künftigen Ergänzungen und Änderungen.
So sind aus dem Bereich Wasser z. B. der Kommentar zur TRWI sowie die wichtigen DVGW‑Regelwerke zum Thema Legionellenprophylaxe enthalten.
Im Bereich Gas stehen Ihnen z. B. die neue TRGI 2018, der Kommentar zur TRGI und die damit inhaltlich verbundenen DVGW‑Regelwerke zur Verfügung.
Das aktuelle Inhaltsverzeichnis des Moduls finden Sie auf www.mein-regelwerk.de.
Ihre Vorteile der Online‑Version
- TRGI‑Online Plus: mit DVGW‑TRGI 2018 und TRGI‑Kommentar inkl. Formblättern / Mustervorlagen
- TRWI‑Kompendium und Kommentar
- Ergänzende DVGW‑Publikationen / thematisch passende DVGW‑Arbeitsblätter der Gas‑ und Wasserbereiche
- Verknüpfung von Regelwerk und Kommentar und damit punktgenaue Erläuterungen des Regelwerks
- Bequemer Zugriff über Tablet, Smartphone oder PC, egal wo Sie sind
Preis (Stand 06/2025)
Mindestvertragsdauer: 2 Jahre
Grundgebühr 1. Jahr: 198,00 €*
Lizenzgebühr ab 2. Jahr: 139,50 €*
* Die Preise verstehen sich zzgl. USt. Im Preis enthalten ist die Überarbeitung der im Online-Dienst zugeordneten DVGW-Regelwerke bzw. für dieses Modul relevante Neuerungen.
Der DVGW stellt mit seinem Regelwerk die allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Erdgas‑ und Trinkwasserversorgung bereit. Es ist Grundlage für eine sichere Gas‑ und hygienisch einwandfreie Trinkwasserversorgung. Die Einhaltung dieser Regeln wird, nicht zuletzt vom Gesetzgeber, als Voraussetzung für die sachgemäße Arbeit in der Gas‑ und Wasserversorgung gesehen.
Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich