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GW 315 Arbeitsblatt 01/2020 -PDF-Datei-

Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten

49,58 €

Mitgliederpreis: 37,19 €

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Hrsg./Verlag
DVGW
Format
13 Seiten
Ausgabe
2. Auflage 2020
Hinweis

Englische Ausgabe GW 315

Artikel-Nr.
510679
Verkaufseinheit
1
Mindestabnahme
1

DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein -

Josef-Wirmer-Straße 1–3

53123 Bonn

produktsicherheit@wvgw.de


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Artikel-Nr. 510679


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Inhalte DVGW-Arbeitsblatt GW 315

DVGW-Arbeitsblatt 315 gilt für die Planung und Durchführung von Arbeiten an oberirdischen und unterirdischen Gas- und Wasserversorgungsanlagen – sowohl auf öffentlichen als auch auf privaten Grundstücken.
Dieses Arbeitsblatt kann sinngemäß auch auf andere Ver- und Entsorgungsanlagen angewandt werden.

Ziel von GW 315 ist es, Schäden an bestehenden Versorgungsleitungen während Bauarbeiten zu vermeiden.
Das Arbeitsblatt gilt für alle Bauvorhaben und legt die Pflichten von Bauunternehmen und Betreiber von Versorgungsanlagen fest.

Vor Beginn der Arbeiten müssen aktuelle Pläne zu den vorhandenen Versorgungsanlagen vorliegen.
Das Bauunternehmen ist verpflichtet, sich direkt vor Baubeginn über die genaue Lage der Leitungen zu informieren und die Anlagen während der gesamten Bauzeit zu schützen.

Wer dieser Erkundigungs- und Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, haftet im Schadensfall nach § 823 BGB auf Schadensersatz. In Einzelfällen können zusätzlich auch strafrechtliche Folgen drohen.

Der Bauausführende ist daher verpflichtet, sich unmittelbar vor Baubeginn Gewissheit über die Lage von Versorgungsanlagen zu verschaffen und die Versorgungseinrichtungen für die Dauer der Bauausführung zu schützen. 

Auch Auftraggeber, Bauherren sowie Ingenieurbüros und Architekten müssen schon bei den ersten Planungen von Bauvorhaben die Lage von Versorgungsanlagen berücksichtigen. Dazu gehören Netzauskünfte, Erkundungen und Schutzmaßnahmen während der Bauarbeiten.

Diese Pflicht gilt auch für öffentliche Stellen, wie Bau- oder Ordnungsbehörden. Ziel ist es, die Versorgungsanlagen zu schützen und damit Unfälle, Sachschäden und Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden.

Die Betreiber der Versorgungsanlagen unterstützen dies, indem sie Auskünfte über Lage und Verlauf der Leitungen im öffentlichen Interesse bereitstellen.

Inhaltsverzeichnis

  • Vorwort
  • 1 Anwendungsbereich
  • 2 Normative Verweisungen
  • 3 Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen
  • 4 Allgemeine Pflichten bei Bauarbeiten
  • 5 Erkundigungspflicht
  • 6 Lage von Versorgungsanlagen
  • 7 Baubeginn
  • 8 Fachkundige Aufsicht
  • 9 Maschinelle Arbeiten
  • 10 Freilegen von Versorgungsanlagen
  • 11 Maßnahmen bei Beschädigungen
  • 12 Dokumentation
  • Anhang A (informativ) - Maßnahmen bei Austritt des Rohrleitungsinhaltes
  • Anhang B (informativ) - Kurzhinweise für Planer und Bauausführende zum Schutz von Versorgungsanlagen 

Wichtige normative Verweisungen

DVGW-Arbeitsblatt GW 118

DVGW-Hinweis GW 129

DVGW-Arbeitsblatt GW 381

 

DVGW-Arbeitsblatt GW 315 kaufen

Sie können DVGW-Arbeitsblatt GW 315 als PDF-Datei zum sofortigen Download und als gedruckte Ausgabe kaufen.

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Regelwerksart: DVGW-Arbeitsblatt

Inhalte DVGW-Arbeitsblatt GW 315

DVGW-Arbeitsblatt 315 gilt für die Planung und Durchführung von Arbeiten an oberirdischen und unterirdischen Gas- und Wasserversorgungsanlagen – sowohl auf öffentlichen als auch auf privaten Grundstücken.
Dieses Arbeitsblatt kann sinngemäß auch auf andere Ver- und Entsorgungsanlagen angewandt werden.

Ziel von GW 315 ist es, Schäden an bestehenden Versorgungsleitungen während Bauarbeiten zu vermeiden.
Das Arbeitsblatt gilt für alle Bauvorhaben und legt die Pflichten von Bauunternehmen und Betreiber von Versorgungsanlagen fest.

Vor Beginn der Arbeiten müssen aktuelle Pläne zu den vorhandenen Versorgungsanlagen vorliegen.
Das Bauunternehmen ist verpflichtet, sich direkt vor Baubeginn über die genaue Lage der Leitungen zu informieren und die Anlagen während der gesamten Bauzeit zu schützen.

Wer dieser Erkundigungs- und Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, haftet im Schadensfall nach § 823 BGB auf Schadensersatz. In Einzelfällen können zusätzlich auch strafrechtliche Folgen drohen.

Der Bauausführende ist daher verpflichtet, sich unmittelbar vor Baubeginn Gewissheit über die Lage von Versorgungsanlagen zu verschaffen und die Versorgungseinrichtungen für die Dauer der Bauausführung zu schützen. 

Auch Auftraggeber, Bauherren sowie Ingenieurbüros und Architekten müssen schon bei den ersten Planungen von Bauvorhaben die Lage von Versorgungsanlagen berücksichtigen. Dazu gehören Netzauskünfte, Erkundungen und Schutzmaßnahmen während der Bauarbeiten.

Diese Pflicht gilt auch für öffentliche Stellen, wie Bau- oder Ordnungsbehörden. Ziel ist es, die Versorgungsanlagen zu schützen und damit Unfälle, Sachschäden und Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden.

Die Betreiber der Versorgungsanlagen unterstützen dies, indem sie Auskünfte über Lage und Verlauf der Leitungen im öffentlichen Interesse bereitstellen.

Inhaltsverzeichnis

  • Vorwort
  • 1 Anwendungsbereich
  • 2 Normative Verweisungen
  • 3 Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen
  • 4 Allgemeine Pflichten bei Bauarbeiten
  • 5 Erkundigungspflicht
  • 6 Lage von Versorgungsanlagen
  • 7 Baubeginn
  • 8 Fachkundige Aufsicht
  • 9 Maschinelle Arbeiten
  • 10 Freilegen von Versorgungsanlagen
  • 11 Maßnahmen bei Beschädigungen
  • 12 Dokumentation
  • Anhang A (informativ) - Maßnahmen bei Austritt des Rohrleitungsinhaltes
  • Anhang B (informativ) - Kurzhinweise für Planer und Bauausführende zum Schutz von Versorgungsanlagen 

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