TRGI 2018 - DVGW Arbeitsblatt G 600 (Gasinstallation)

Technische Regel für Gasinstallationen; DVGW-TRGI 2018

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Technische Regel für Gasinstallationen

Was heißt TRGI?
Diese Abkürzung bedeutet „Technische Regel für Gasinstallationen“.
Daneben finden Sie noch die Bezeichnung „DVGW-Arbeitsblatt G 600“. Das kommt daher, weil die TRGI Bestandteil des DVGW-Regelwerks ist. Sie wird dort mit der Nummer G (für Gas) 600 geführt.

Herausgegeben wird diese technische Regel vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW). Der DVGW ist der anerkannte Regelsetzer für alle Fragen der Versorgung mit Gas und Trinkwasser. Er erstellt in ehrenamtlichen Gremien technische Regeln und Normen für die Gas- und Wasserwirtschaft.


Welche Ausgabe ist aktuell?

2018 wurde diese technische Regel komplett überarbeitet.
Kaufen Sie sie jetzt und profitieren Sie vom umfassenden Wissen zum sicheren Arbeiten an Gasinstallationen.

Korrekturen und vorherige Ausgaben

Laden Sie hier die kostenlosen Korrekturblätter als PDF-Dateien herunter.
Alle vorherigen Ausgaben der TRGI können Sie als PDF-Dateien kaufen.


Wichtige Ergänzungen zur TRGI

Ebenfalls komplett überarbeitet wurde 2018 der TRGI-Kommentar als perfekte Erläuterung des Regelwerkes. Kommentar und TRGI können Sie auch als praktisches Paket kaufen.
Zusätzlich erschienen ist das Tool TRGI-Online mit vielen Zusatzmaterialien, ausfüllbaren Formularen und Berechnungen. Informieren Sie sich jetzt!


Wer braucht das Regelwerk und wozu?

Diese technische Regel ist die wichtigste Vorschrift für alle Experten des Gasfaches. Als Standardwerk unterstützt sie u. a.
  • Mitarbeiter von Versorgungsunternehmen,
  • Netzbetreiber,
  • Schornsteinfeger,
  • Planer und
  • Behörden.

Sie als Fachleute benötigen die TRGI als wichtiges Praxiswerkzeug bei:
  • der Erstellung, Prüfung und Inbetriebnahme der Gasleitungsanlage,
  • der Dimensionierung von Leitungsanlagen für Heizungen,
  • der korrekten Aufstellung und Verbrennungsluftversorgung von Gasgeräten,
  • dem Betrieb und der Instandhaltung von Leitungsanlagen und Gasgeräten und
  • der bestimmungsgemäßen Ausführung der Abgasabführung.
Damit gewährleistet das Arbeitsblatt, dass Gas jederzeit sicher genutzt werden kann.

Arbeit nach TRGI gewährleistet Ihnen Rechtsicherheit

Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt in Deutschland vor, dass an Energieanlagen die technische Sicherheit gewährleistet sein muss. Dazu sind auch die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Mit der Anwendung des DVGW-Regelwerks erfüllen Sie diese Vorgabe.

Auch in der Gashochdruckleitungsverordnung wird auf das DVGW-Regelwerk als Stand der Technik, den es einzuhalten gilt, hingewiesen.

Wer rechtssicher und technisch korrekt arbeiten will, nutzt die TRGI.


Inhalt

Das Werk beinhaltet Kapitel zu den folgenden Themen:
  • Gasinstallation
  • Leitungsanlage
  • Erhöhung des Betriebsdrucks
  • Bemessung der Leitungsanlage
  • Gasgeräteaufstellung
  • Verbrennungsluftversorgung
  • Abgasabführung
  • Betrieb und Instandhaltung
Eine genaue Übersicht über die Inhalte der TRGI 2018 finden Sie auch in der Leseprobe.


Das sind die Neuerungen 2018:

Änderungen der bauaufsichtlichen Rahmenbedingungen, u. a.:
  • Gebäudehülle
  • neue Gasgeräteverordnung EU 2016/426
  • Änderungen Musterbauordnung (MBO)
  • Änderungen Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV)
  • Änderungen Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)
  • Wegfall 4:1-Regel für Verbrennungsluft bei Neubauten und lüftungstechnisch sanierten Gebäuden (Altbauten)
  • Anpassung Aufstellanforderung Gasgeräte mit Abgasabführung im Überdruc
  • Aufnahme von Brandschutzanforderungen für Wanddurchführungen von Mehrschichtverbundrohren
  • Änderung verschiedener Landesbauordnungen (LBO)

neues Verfahren
  • Erarbeitung eines neuen Verfahrens zum Nachweis der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung von raumluftabhängigen Gasgeräten

Neu eingeführte Arten von Gasgeräten
  • Aufnahme europäisch neu eingeführter Arten von Gasgeräten für Mehrfachbelegung im Überdruck und Beschreibung der zugehörigen Aufstellanforderungen

Anpassungen an die neue Rechtsprechung und Übernahme gesetzlicher Änderungen u. a. in:
  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
  • Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
  • Leitungsanlagenrichtlinie (LAR)
  • Kehr-und Überprüfungsordnung (KÜO)
  • Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV)
  • ProdSV
  • BauProdG
  • BauProdVO

Bemessungsverfahrens für die Leitungsanlage
  • Weiterentwicklung und Vereinfachung des 2008 eingeführten Bemessungsverfahrens für die Leitungsanlage (Aufnahme von Wellrohren und dem zusätzlichen Verfahren „Direkter GS-Abgleich“, Vereinfachung der Gleichzeitigkeiten)

Aufnahme neuer Installationstechniken (z. B. Wellrohre, Pressverbinder für Stahlrohre)

Generelle Verwendung der SI-Einheit Pascal (Pa) für Druckangaben

Installationsanforderungen an Absperreinrichtungen
  • Präzisierung der Installationsanforderungen an Absperreinrichtungen nach DIN EN 331 zur Erfüllung der höheren Temperaturbeständigkeit

Neuaufnahme und Präzisierung von Abschnitten
  • Aufnahme des neuen Abschnitts 8.2 „Gasgerätearten – Unterscheidung nach Verbrennungsluftversorgung und Abgasabführung“
  • Präzisierung der Abschnitte zum Thema „Prüfen/Wiederinbetriebnahme von Leitungsanlagen“
  • Fortschreibung der Abschnitte zum Thema „Lösbare Geräteanschlussleitung“

Anpassung an die aktuelle Normung


FAQs

Warum ist die Gewindeverbindung nach DIN EN 10226-1 nur mit Einschränkung zugelassen?
  • Die Praxiserfahrungen zeigten, dass unter Baustellenbedingungen Nennweiten größer DN 50 meist nicht normgerecht hergestellt werden konnten. Andererseits lässt auch die europäische Funktionalnorm DIN EN 1775, die national durch die TRGI umgesetzt wird, Gewindeverbindungen nur bis DN 50 zu.

Sollen unter Putz verlegte Leitungen mit Halbschalen abgedeckt werden?
  • Laut TRGI besteht eine solche Forderung nicht.

Seit wann dürfen Gas-Innenleitungen aus Kunststoff (Mehrschichtverbundrohre) bestehen?
  • Mit Aufnahme der Mehrschichtverbundrohre als Innenleitungen in die TRGI 2008 können Mehrschichtverbundrohre aus PE-X/Al/PE-X genauso wie die anderen in der TRGI aufgeführten Rohrmaterialen in der Gas-Inneninstallation eingesetzt werden.

Muss die Kombination von TAE+GS am Werkstoffübergang für Wartungs- und Austauscharbeiten immer zugänglich sein?
  • Diese Bauteilkombination (GS mit vorgeschalteter TAE) kommt bei Kunststoffrohrleitungen bei jeder GS-Einbausituation zum Tragen. Sie wird in der Regel auch nicht an später verdeckter Stelle angeordnet sein. Wartungsarbeiten sind an diesen Bauteilen jedoch nicht durchzuführen.

Darf eine Leitung in Hohlräumen ohne Be- und Entlüftung verlegt werden?
  • Eine Neuerung der TRGI 2018 ist, dass nun auch Leitungen mit geschweißten Verbindungen ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen, wie z. B. Be- und Entlüftungsöffnungen, in Hohlräumen verlegt werden dürfen.

Warum wurde der Gasströmungswächter eingeführt? Die bis dato erstellten Gasinstallationen gelten doch auch als betriebssicher.
  • Auf Betreiben der Aufsichtsbehörden wurde in 2003 der GS als eine zusätzliche Schutzeinrichtung gegen Eingriffe Unbefugter eingeführt
  • In der TRGI 2008 wurde der GS bei metallenen Leitungen als zusätzlicher Einrichtung zum Schutz gegen Eingriffe Unbefugter eingesetzt. Bei der Verwendung von Leitungen aus Mehrschichtverbundrohr wird der GS zusammen mit der TAE als Sicherheitselement zur Brand- und Explosionssicherheit der Leitung aus Mehrschichtverbundrohr eingesetzt. Der Schutz gegen Eingriffe Unbefugter ist damit ebenfalls eingeschlossen.

Wie wird der GS gemäß TRGI richtig installiert? Gemäß TRGI ist der GS „unmittelbar nach“ der HAE bzw. dem Austritt aus dem Schacht/Kanal zu installieren. Wie ist dies in der Praxis umzusetzen?
  • Zum Ausschluss von Schaden durch Manipulation an der Gasinstallation muss die aktive Schutzmaßnahme (der GS) so angeordnet sein, dass, soweit möglich, jeglicher Zugriff vor dieser aktiven Einrichtung an der Leitungsanlage verhindert ist.
  • Der Einbau ist daher unmittelbar nach der HAE oder dem Austritt aus dem Schacht/Kanal, anzustreben. Wenn z. B. Hauseinführungen Umlenkungen erfordern, so können noch 1 bis maximal 3 Installationsformteile (wie z. B. Rohrnippel, Doppelnippel, Reduzierstück oder Winkel – maximal 2 Richtungsänderungen), im Rahmen „unmittelbar nach“ für Einzelfälle akzeptiert werden.
  • Ist bei Belastungen über 110 kW (ein Gasgerät) oder 138 kW (mehrere Gasgeräte) der Einbau eines GS nicht möglich, so sind die Leitungen insgesamt oder bis zur Einbaumöglichkeit des GS passiv zu sichern.

Warum dürfen nach TRGI mehrere GS gleichen Nennwerts und gleichen Typs nicht hintereinander eingebaut werden?
  • Außer dem damit unnötig geschaffenen zusätzlichen Druckverlust (hiermit verbundenes eventuelles Problem des unterschrittenen Mindestfließdruckes am Gasgeräteeingang) bringen zwei identische GS in Reihe keinen zusätzlichen Sicherheitsgewinn.

Warum wurde der Sollwert des Gas-Druckregelgerätes mit der TRGI 2008 angehoben?
  • Der bis 2008 vorgegebene Sollwert von 22,6 mbar (= Nennanschlussdruck Gasgerät 20 mbar + zulässiger Druckverlust Rohrleitung 2,6 mbar) wurde um 0,4 mbar auf 23 mbar angehoben. Dies war erforderlich, um den neu hinzugekommenen zusätzlichen Einrichtungen und Sicherheitselementen Rechnung zu tragen.
  • Auch für den Fall, dass kein separater GS montiert werden muss (da dieser bspw. bei metallener Installation im Regelgerät integriert ist und ein zusätzlicher Druckverlust hier nicht auftritt) geht die TRGI 2018 grundsätzlich von 23 mbar aus.

Seit der TRGI 2008 ist vor jedem Gaszähler eine Absperreinrichtung einzubauen. Warum ist die bisherige Erleichterung bei gleichzeitiger HAE im selben Raum mit der TRGI 2008 entfallen?
  • Das Überarbeitungsgremium und die Einsprechergruppe haben sich aus pragmatischen Gründen (Eindeutigkeit im Regelwerk, einfachere Handhabung) für diese geänderte Anforderung ausgesprochen.

Warum wurde der Prüfdruck für die Dichtheitsprüfung 2008 von bisher 110 mbar auf 150 mbar angehoben?
  • Die Erhöhung des Prüfdruckes auf 150 mbar wurde auf Grund der europäischen Harmonisierung erforderlich. Die für die Gas-Druckregelgeräte relevante europäische Norm DIN EN 14382 lässt als Grenzeinstellung der Sicherheits-Absperreinrichtung im Störungsfall einen Druck von 150 mbar zu. Dieser Druck ist somit der anzusetzende Prüfdruck für die Leitungsanlage.
  • Mit der TRGI 2018 wurde Megapascal (MPa) bzw. Hektopascal (hPa) neu als Druckeinheit – anstatt bar und mbar – eingeführt.

Warum dürfen bei raumluftabhängigen Gasgeräten mit Strömungssicherung den Lüftungsöffnungen ins Freie keine waagerechten Leitungen nachgeschaltet werden?
  • Die TRGI fordert zwei unmittelbar ins Freie führende Öffnungen bei zu kleinem Rauminhalt, um in Anfahrzustand eine ausreichende Verdünnung des ggf. über die Strömungssicherung austretenden Abgases sicherzustellen.
  • Ein evtl. Abgasaustritt aus der Strömungssicherung ist immer auf einen Stau oder Rückstrom aus dem senkrechten Teil der Abgasanlage zurückzuführen. Die dann erforderliche Verdünnung des austretenden Abgases im Aufstellraum (Schutzziel 1) kann nur durch die geringe Thermik aus der Aufstellraumhöhe bewirkt werden.
  • Die Strömungswiderstände der an die Außenluftöffnungen waagerecht angeschlossenen Leitungen würden diesen geringen Auftriebseffekt wieder zunichte machen und können somit nicht zugelassen werden.
Vorwort
1 Geltungsbereich und Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
1.2 Allgemeines
2 Begriffe
2.1 Gasinstallation
2.2 Gebäudeklassen (nach MBO 2002, auszugsweise)
2.3 Leitungsanlage
2.4 Gasgeruch

2.5 Gasgeräte

2.6 Strömungssicherung

2.7 Abgasüberwachung

2.8 Umstellung und Anpassung, Erdgaseinstellung

2.9 Aufstellräume von Gasgeräten

2.10 Abgasverdünnung und Verbrennungsluftversorgung

2.11 Abgasabführung und Luft-Abgas-Anlagen

2.12 Wärmewert

2.13 Wobbe-lndex

2.14 Wärmemenge, Wärmestrom

2.15 Belastung und Leistung

2.16 Volumen

2.17 Druck

2.18 Dichte

2.19 Anschlusswert

2.20 Einstellwert

 

3 Verwendete Symbole und Kurzzeichen

 

4 Verwendete Einheiten

 

5 Leitungsanlage

5.1 Allgemeines

5.2 Anforderungen an Rohre, Form- und Verbindungsstücke sowie Bauteile

5.2.1 Freiverlegte Außenleitungen

5.2.2 Erdverlegte Außenleitungen

5.2.3 Innenleitungen

5.2.4 Gasgeräteanschlussleitung

5.2.5 Andere Rohre und Zubehörteile

5.2.6 Rohrverbindungen

5.2.6.1 Unlösbare Verbindungen

5.2.6.2 Lösbare Verbindungen

5.2.6.3 Andere Verbindungen

5.2.6.4 Ergänzende Bestimmungen für den Zusammenbau

5.2.7 Äußerer Korrosionsschutz

5.2.7.1 Außenleitungen

5.2.7.2 Innenleitungen

5.2.8 Absperreinrichtungen (AE)

5.2.9 Thermisch auslösende Absperreinrichtungen

5.2.10 Gasströmungswächter

5.2.11 Schmierstoffe

5.2.12 Hauseinführungen

5.2.13 Isolierstücke

5.2.14 Sicherheitsverschlüsse

5.2.15 Gas-Druckregelgeräte

5.2.16 Gaszähler

5.2.17 Sonstige Bauteile

5.3 Erstellung der Leitungsanlagen

5.3.1 Verlegen der Außenleitungen

5.3.2 Schutz der Außenleitungen

5.3.3 Aus- und Einführung von Leitungen durch Außenwände

5.3.4 Absperreinrichtungen, Hinweisschilder und Kennzeichnungen

5.3.5 Elektrische Ströme

5.3.5.1 Haupterdungsschiene

5.3.5.2 Isolierstück

5.3.6 Verbindung zwischen Hausanschlussleitung bzw. Außenleitung und Innenleitung

5.3.7 Verlegetechnik bei metallenen Innenleitungen

5.3.8 Verlegetechnik bei Innenleitungen aus Mehrschichtverbundrohr für Betriebsdrücke bis zu 100 hPa

5.3.9 Schutz gegen Eingriffe Unbefugter

5.3.9.1 Allgemeines

5.3.9.2 Anforderungen bei Innenleitungen aus Mehrschichtverbundrohr

5.4 Gas-Druckregelung

5.4.1 Unterbringung und Anordnung der Gas-Druckregelung

5.4.2 Gas-Druckregelgeräte

5.4.3 Überprüfung der Einstellungen der Gas-Druckregelgeräte

5.4.3.1 Einstellung der Gas-Druckregelgeräte bei ausgangsseitigen Drücken MOPd ≤ 100 hPa

5.4.3.2 Einstellung der Sicherheitsabsperreinrichtung bei eingangsseitigen Drücken MOPu > 100 hPa und ausgangsseitigen Drücken MOPd ≤ 100 hPa

5.4.3.3 Einstellung der Gas-Druckregelgeräte und der Sicherheitsabsperreinrichtungen bei ausgangsseitigen Drücken MOPd > 100 hPa

5.4.4 Leitungen zur Atmosphäre

5.5 Installation von Gaszählern

5.6 Prüfung von Leitungsanlage

5.6.1 Allgemeines

5.6.2 Sicherheitsmaßnahmen während der Prüfungen

5.6.3 Prüfmedien

5.6.4 Leitungsanlagen mit Betriebsdrücken bis einschließlich 100 hPa

5.6.4.1 Belastungsprüfung

5.6.4.2 Dichtheitsprüfung

5.6.4.3 Gebrauchsfähigkeitsprüfung

5.6.5 Leitungsanlagen mit Betriebsdrücken über 100 hPa bis 0,1 MPa

5.6.5.1 Kombinierte Belastungs- und Dichtheitsprüfung

5.6.5.2 Beurteilung der in Betrieb befindlichen Gasleitungsanlagen auf Dichtheit

5.6.6 Sichtprüfung von Anschlüssen und Verbindungen mit Betriebsdrücken bis 0,1 MPa

5.7 Inbetriebnahme der Leitungsanlage

5.7.1 Prüfung der Leitungsanlage vor Inbetriebnahme

5.7.1.1 Neuverlegte Leitungsanlage

5.7.1.2 Stillgelegte Leitungsanlagen

5.7.1.3 Instandgesetzte oder geänderte Leitungsanlage

5.7.1.4 Instandsetzung, Änderung oder Erweiterung kurzer Leitungsabschnitte

5.7.1.5 Instandsetzung durch Austausch von Bauteilen und/oder Rückbau von Anlagenteilen

5.7.1.6 Wiederverbindung Hausanschluss

5.7.2 Einlassen von Gas

5.7.2.1 Neuverlegte Leitungsanlage

5.7.2.1.1 Überprüfen auf dichten Verschluss

5.7.2.1.2 Überprüfen auf Verwahrung

5.7.2.1.3 Entlüften der Leitungsanlage

5.7.2.1.4 Dichtheitsprüfung nicht erfasster Anschlüsse und Verbindungen

5.7.2.2 Wiederinbetriebnahme stillgelegte Leitungsanlage

5.7.2.3 Wiederinbetriebnahme außer Betrieb gesetzte Leitungsanlagen für Instandsetzung

5.7.2.4 Wiederinbetriebnahme außer Betrieb gesetzte Leitungsanlage für den Austausch von Bauteilen

5.7.2.5 Wiederinbetriebnahme außer Betrieb gesetzte Leitungsanlage für Wiederverbindung mit Hausanschluss

5.7.2.6 Wiederinbetriebnahme nach Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung/Inkasso)

5.7.2.7 Wiederinbetriebnahme nach kurzzeitiger Betriebsunterbrechung

5.7.3 Unterrichtung des Betreibers

5.8 Verwahrung der Leitungsanlagen

5.8.1 Verwahrung der Außenleitungen

5.8.2 Verwahrung der Innenleitungen

5.9 Arbeiten an gasführenden Leitungsanlagen

 

6 Erhöhung des Betriebsdruckes

6.1 Erhöhung des Betriebsdruckes innerhalb des zulässigen Betriebsdruckbereiches

6.2 Erhöhung des Betriebsdruckes über den zulässigen Betriebsdruckbereich

 

7 Bemessung der Leitungsanlage

7.1 Bemessungsgrundlagen

7.2 Nennbelastung und Spitzenbelastung

7.2.1 Nennbelastung QNB

7.2.2 Spitzenbelastung Q

7.3 Anwendung des Tabellenverfahrens

7.3.1 Übersicht der Arbeitsschritte

7.3.2 Druckdifferenz durch Höhenunterschied (ΔpH)

7.3.3 Druckverlust Tabellen

7.3.4 Berechnungslänge der Teilstrecke (lR)

7.3.4.1 Formstücke

7.3.4.2 Bewegliche Verbindungen und Kompensatoren

7.3.4.3 Verbinder und Übergangsverbinder bei Wellrohren

7.3.4.4 Formstücke bei Mehrschichtverbundrohren

7.3.4.5 Sonstige Bauteile

7.3.5 Auswahl und Druckverlust der Rohre und Bauteile

7.3.5.1 Einzelzuleitung, Abzweig- und Verbrauchsleitung (Tafel 1)

7.3.5.2 Verteilungsleitung (Tafel 1)

7.3.5.2.1 Verteilungsleitungen mit Steigleitungen

7.3.6 Gaszähler

7.3.7 Gasströmungswächter (GS)

7.3.7.1 Installationsort des GS

7.3.7.2 Auswahl (Nennwert) des GS

7.3.7.3 Einsatzgrenzen und GS Typ bei metallenen Leitungen

7.3.7.4 Einsatzgrenzen und GS Typ bei Mehrschichtverbundrohr

7.3.7.5 Abgleich des GS

7.3.7.5.1 Vereinfachtes Verfahren bei GS K

7.3.7.5.2 Direkter Abgleich GS

7.3.8 Zusammenstellungen der Berechnungstabellen in den Tafeln 1 bis 4

7.4 Anwendung des Diagrammverfahrens

7.4.1 Ermittlung der Berechnungslänge

7.4.2 Zusammenstellung der Diagramme

 

8 Gasgeräteaufstellung

8.1 Allgemeine Festlegungen

8.1.1 Gasgeräte

8.1.2 Aufstellung

8.1.3 Gasanschluss

8.1.3.1 Anschlussarten

8.1.3.2 Schädliche Erwärmung des Anschlusses

8.1.3.3 Brandsicherheit

8.1.3.4 Fester Anschluss

8.1.3.5 Lösbarer Anschluss

8.1.3.6 Anordnung von Gassteckdosen

8.1.4 Eignung und Bemessung der Aufstellräume

8.1.4.1.1 Allgemeine Festlegungen für Aufstellräume von Gasgeräten

8.1.4.2 Aufstellräume bei einer Gesamtnennleistung aller Gasfeuerstätten von mehr als 100 kW

8.1.4.3 Aufstellräume für gasbetriebene Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke, ortsfeste Verbrennungsmotoren

8.1.5 Verbrennungsluftversorgung

8.1.6 Abstände der Gasgeräte zu brennbaren Baustoffen

8.1.7 Schrankartige Umkleidung von Gasgeräten Art B

8.1.8 Aufstellung in Garagen

8.1.9 Unzulässige Aufstellräume

8.2 Gasgerätearten – Unterscheidung nach Verbrennungsluftversorgung und Abgasabführung

8.2.1 Gasgeräte Art A – Gasgerät ohne Abgasanlage; die Verbrennungsluft wird dem Aufstellraum entnommen (z. B. Gasherd, Gaskocher, Gaskochmulde, Gasbackofen)

8.2.2 Gasgeräte Art B – Gasgeräte mit Abgasabführung; die Verbrennungsluft wird dem Aufstellraum entnommen (raumluftabhängig)

8.2.2.1 Art B1 – Gasgerät Art B mit Strömungssicherung

8.2.2.2 Art B2 – Gasgerät Art B ohne Strömungssicherung

8.2.2.3 Art B3 – Gasgerät Art B ohne Strömungssicherung einschließlich Luft-Abgas- Verbindungsstück

8.2.2.4 Art B4 – Gasgerät Art B mit Strömungssicherung und mit zugehöriger Abgasleitung und Windschutzeinrichtung

8.2.2.5 Art B5 – Gasgerät Art B ohne Strömungssicherung und mit zugehöriger Abgasleitung und Windschutzeinrichtung

8.2.2.5.1 Sonderform Art B5P – Gasgerät Art B ohne Strömungssicherung und mit zugehöriger Abgasleitung und Windschutzeinrichtung

8.2.3 Gasgeräte Art C – Gasgeräte mit Abgasabführung; die Verbrennungsluft wird über ein geschlossenes System dem Freien entnommen (raumluftunabhängig)

8.2.3.1 Art C1

8.2.3.2 Art C2

8.2.3.3 Art C3

8.2.3.4 Art C4

8.2.3.5 Art C5

8.2.3.6 Art C6

8.2.3.7 Art C7

8.2.3.8 Art C8

8.2.3.9 Art C9

8.2.3.10 Art C(10)

8.2.3.11 Art C(11)

8.2.3.12 Art C(12)

8.2.3.13 Art C(13)

8.2.3.14 Art C(14)

8.2.3.15 Art C(15

8.3 Spezielle Festlegungen

8.3.1 Aufstellung von Gasgeräten Art A

8.3.1.1 Aufstellräume für Gasgeräte Art

8.3.1.1.1 Allgemeines

8.3.1.1.2 Zusätzliche Einzelregelung für Gas-Haushalts-Kochgeräte bis 11 kW

8.3.1.1.3 Zusätzliche Einzelregelung für Gas-Haushalts-Kochgeräte bis 18 kW

8.3.1.2 Aufstellung von Gasgeräten Art A in Freien

8.3.1.3 Unzulässige Aufstellung

8.3.1.3.1 Abstand des Aufstellortes zu Lüftungsöffnungen, zu begehbaren Flächen

8.3.2 Aufstellräume für Gasgeräte Art B

8.3.2.1 Allgemeines

8.3.2.2 Unzulässige Aufstellräume für Gasgeräte der Art B

8.3.2.3 Maßnahmen zur Sicherung des gefahrlosen Betriebes von Gasgeräten Art B in Räumen, Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten, aus denen Ventilatoren Luft absaugen

8.3.2.3.1 Allgemeines

8.3.2.3.2 Gleichzeitiger Betrieb der Gasgeräte und der Luft absaugenden Einrichtung in einem gemeinsamen Aufstellraum mit direkter Verbindung zum Freien

8.3.2.3.3 Gleichzeitiger Betrieb des Gasgerätes und der Luft absaugenden Einrichtung bei deren Aufstellung in getrennten Räumen oder in Räumen ohne direkte Verbindung zum Freien

8.3.2.3.4 Gleichzeitiger Betrieb der Gasgeräte und der Luft absaugenden Einrichtung bei Zuluft- und Verbrennungsluftöffnung ins Freie

8.3.2.3.4.1 Unverschließbare Zuluft- und Verbrennungsluftöffnung ins Freie

8.3.2.3.4.2 Verschließbare Zuluft- und Verbrennungsluftöffnung ins Freie

8.3.2.3.5 Wechselseitiger Betrieb des Gasgerätes und der Luft absaugenden Einrichtung

8.3.2.4 Zusätzliche Anforderungen an die Aufstellung von Gasgeräten Art B1 und B4 (raumluftabhängige Gasgeräte mit Strömungssicherung)

8.3.2.4.1 Unzulässige Aufstellräume für Gasgeräte Art B1 und B4

8.3.2.4.2 Abgasverdünnung (Schutzziel 1)

8.3.2.4.2.1 Anforderungen an die Raumgröße

8.3.2.4.2.2 Lüftung des Aufstellraumes

8.3.2.4.2.2.1 Lüftung des Aufstellraumes über Öffnungen direkt ins Freie

8.3.2.4.2.2.2 Lüftung des Aufstellraumes über eine Zuluftleitung und einen Abluftschacht

8.3.2.4.2.2.3 Lüftung des Aufstellraumes über eine Zuluftleitung mit mechanischer Zuluftzuführung und eine Abluftleitung

8.3.2.4.3 Zusätzliche Anforderung bei Aufstellung in Aufenthaltsräumen

8.3.2.4.4 Möglichkeit für den Verzicht auf Einhaltung des Schutzzieles 1 und auf eine Abgasüberwachung

8.3.2.5 Zusätzliche Anforderungen bei Abgasabführung im Überdruck

8.3.2.6 Zusätzliche Anforderungen bei der Aufstellung von raumluftabhängigen gasbetriebenen Haushalts-Wäschetrocknern, Gasgeräte Art B22D, B23D

8.3.3 Aufstellräume für Gasgeräte Art C

8.3.3.1 Allgemeines

8.3.3.2 Aufstellräume bei einer Gesamtnennleistung größer 100 kW

 

9 Verbrennungsluftversorgung

9.1 Verbrennungsluftversorgung für Gasgeräte Art A

9.2 Verbrennungsluftversorgung für Gasgeräte Art B (Schutzziel 2)

9.2.1 Grundsätzliches

9.2.2 Verbrennungsluftbedarf (qBed)

9.2.3 Ermittlung des Verbrennungsluftvolumenstromes

9.2.3.1 Allgemeines

9.2.3.2 Verbrennungsluftversorgung über dauernde Undichtheiten in der Gebäudehülle (Infiltration) und ggf. Außenluft-Durchlässe (ALD) bis 50 kW

9.2.3.2.1 Ermittlung des in den Aufstellraum bzw. die Verbrennungslufträume durch Infiltration eintretenden Luftvolumenstromes

9.2.3.2.2 Prüfung der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung durch Infiltration in den Aufstellraum

9.2.3.2.3 Ermittlung des durch Infiltration im Verbrennungsluftverbund33in den Aufstellraum einströmenden Verbrennungsluftvolumenstromes (qv,inf.Verbund)

9.2.3.2.4 Prüfung der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung durch Infiltration im Verbrennungsluftverbund

9.2.3.2.5 Ermittlung des durch Infiltration und Außenluft-Durchlässe (ALD) im Verbrennungsluftverbund in den Aufstellraum einströmenden Verbrennungsluftvolumenstromes (qv,inf+ALD.Verbund)

9.2.3.2.6 Prüfung der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung durch Infiltration und ALD im Verbrennungsluftverbund

9.2.3.3 Verbrennungsversorgung über Öffnungen ins Freie

9.2.3.4 Verbrennungsluftversorgung über besondere technische Anlagen

9.2.3.5 Messtechnischer Nachweis ausreichender Verbrennungsluftversorgung

9.3 Verbrennungsluftversorgung für Gasgeräte Art C

 

10 Abgasabführung

10.1 Allgemeine Anforderungen an die Abgasabführung

10.1.1 Grundsätzliches

10.1.1.1 Allgemeine Festlegungen

10.1.1.2 Möglichkeiten der Abgasabführung

10.1.1.3 Anschluss an senkrechten Teil der Abgasanlage                                                            

10.1.1.4 Brandschutzanforderungen

10.1.1.5 Abgasabführung im Überdruck

10.1.1.6 Verlegung von Abgasleitungen

10.1.2 Fremde Bauteile

10.1.3 Abstände von Abgasanlagen zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen

10.1.3.1 Allgemeines

10.1.3.2 Abgasleitungen außerhalb von Schächten

10.1.3.3 Wanddurchführung von Abgasleitungen

10.1.3.4 Verbindungsstücke

10.1.3.5 Wanddurchführung von Verbindungsstücken

10.1.4 Abstände von Abgasleitungen aus brennbaren Baustoffen zu Schornsteinen

10.1.4.1 Allgemeines

10.1.4.2 Verlegung der Abgasleitung in einem direkt neben einem Schornstein liegendem Schacht

10.1.4.3 Mündungsausführung aus brennbaren Baustoffen

10.1.4.4 Mündungsausführung der Abgasleitung aus nichtbrennbaren Baustoffen

10.2 Abgasabführung von Gasgeräten Art A

10.3 Abgasabführung von Gasgeräten Art B

10.3.1 Höhe der Abgasmündung über Dach

10.3.1.1 Allgemeines

10.3.1.2 Bei Aufstellung von Gasgeräten im Freien

10.3.1.2.1 Unzulässige Abgasmündung

10.3.1.2.2 Mindestabstand der Abgasmündung zu Lüftungsöffnungen, die über der Abgasmündung liegen

10.3.2 Einfach belegte Abgasanlage

10.3.3 Mehrfach belegte Abgasanlage

10.3.3.1 Allgemeines

10.3.3.2 Gasgeräte Art B1 oder B2

10.3.3.3 Gasgeräte Art B3

10.3.4 Gemischt belegte Abgasanlage

10.3.5 Abgasabführung über Abluftleitungen von Lüftungsanlagen

10.3.5.1 Anschluss von, in Räumen ohne Außenfenster aufgestellten, Gasgeräten Art B1 an einen Einzelschacht einer Abluftanlage ohne Ventilator37

10.3.5.2 Anschluss an Zentralentlüftungsanlagen nach DIN 18017-3

10.3.6 Verbindungsstücke

10.3.6.1 Feuerungstechnische Anforderungen

10.3.6.2 Zusätzliche betriebliche Anforderungen

10.3.6.3 Bautechnische Anforderungen

10.3.6.3.1 Baustoffe und Bauart

10.3.6.3.2 Führung der Verbindungsstücke

10.3.7 Abgasmündung von Gasgeräten Art B4 oder B5 an der Fassade

10.4 Abgasabführung von Gasgeräten Art C

10.4.1 Allgemeines

10.4.1.1 Abgasmündung über Dach

10.4.1.2 Abstände zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen

10.4.1.3 Abgasmündungen im Tankstellenbereich

10.4.1.4 Mündungen an begehbaren Flächen

10.4.2 Abgasmündungen von Gasgeräten Art C1 an der Fassade

10.4.2.1 Allgemeines

10.4.2.2 Unzulässige Mündungen

10.4.2.3 Mündungen an Gebäudevorsprüngen und Bauteilen aus brennbaren Baustoffen

10.4.2.4 Mündungen nahe der Geländeoberfläche

10 DVGW G 600 Arbeitsblatt

10.4.2.5 Mündungen von Gasgeräten Art C11

10.4.2.5.1 Allgemeines

10.4.2.5.2 Abgasmündungen von Gasgeräten Art C11 an Fassaden, die nachträglich mit einer Wärmedämmung versehen werden

10.4.2.5.3 Außenwand-Raumheizer

10.4.2.6 Mündungen von Gasgeräten Art C12 und C13

10.4.2.6.1 Grundsätze

10.4.2.6.2 Erforderliche Mindestabstände zu Fenstern, Fassadentüren und Balkonen

10.4.2.6.3 Erforderliche Mindestabstände zu Lüftungsöffnungen

10.4.3 Gasgeräte Art C3 und C5

10.4.4 Gemeinsame Abgasanlage für Gasgeräte Art C4

10.4.5 Gemeinsame Abgasanlage für Gasgeräte Art C8

10.4.6 Abgasanlage für Gasgeräte Art C9 bis Art C(15)

10.5 Abgas-Absperrvorrichtungen (Abgasklappen), Nebenluftvorrichtungen, Abgas-Drosselvorrichtungen und Rußabsperrer

10.5.1 Abgas-Absperrvorrichtungen (Abgasklappen)

10.5.2 Nebenluftvorrichtungen

10.5.3 Abgas-Drosselvorrichtungen und Rußabsperrer

10.6 Abführung der Luft und der Abgase bei Gas-Haushaltswäschetrocknern

 

11 Inbetriebnahme der Gasgeräte

11.1 Einstellen und Funktionsprüfung der Gasgeräte

11.2 Funktionsprüfung der Abgasanlage bei Gasgeräten Art B1 und B4 (raumluftabhängige Gasfeuerstätten mit Strömungssicherung)

11.2.1 Sichere Abgasabführung

11.2.2 Funktionsprüfung der Abgasüberwachungseinrichtung der Art „BS“

11.3 Unterrichtung des Betreibers

11.4 Inbetriebnahme von Gasgeräten Art B1 und B4 nach Stilllegung oder Außerbetriebnahme der Leitungsanlage

11.4.1 Inbetriebnahme von Gasgeräten nach Wiederinbetriebnahme stillgelegter Leitungsanlagen

11.4.2 Inbetriebnahme von Gasgeräten B1 und B4 nach Wiederinbetriebnahme außer Betrieb gesetzter Leitungsanlagen

 

12 Weitergehende und/oder spezifische Anforderungen bei der Aufstellung von gewerblich genutzten Gasgeräten bzw. Gasgeräten, die besonderen Einflüssen ausgesetzt sind oder spezielle Abgasabführungen besitzen

 

13 Betrieb und Instandhaltung

13.1 Allgemeines

13.2 Anlagen des Netzbetreibers

13.2.1 Hausanschluss

13.2.2 Hauptabsperreinrichtung

13.2.3 Gas-Druckregelgerät

13.2.4 Gaszähler

13.3 Anlagen des Betreibers (Gasinstallation)

13.3.1 Leitungsanlage

13.3.1.1 Innenleitungen

13.3.1.2 Erdverlegte Außenleitungen

13.3.1.3 Freiverlegte Außenleitungen

13.3.2 Gasgeräte

13.3.3 Verbrennungsluftversorgung und Abgasanlage

13.3.3.1 Verbrennungsluftversorgung und Abgasverdünnung raumluftabhängiger Gasfeuerstätten

13.3.3.2 Abgasabführung raumluftabhängiger Gasfeuerstätten

13.3.3.3 Verbrennungsluftversorgung und Abgasabführung raumluftunabhängiger Gasfeuerstätten

13.4 Hinweise auf Auswirkungen baulicher Maßnahmen oder schädlicher Einwirkungen auf Gasinstallationen

13.5 Verhalten bei Störungen, Brand sowie bei Gasgeruch

13.5.1 Allgemeine Grundsätze

13.5.2 Inhalt einer Störungsmeldung

13.5.3 Verhalten bei Brand

13.5.4 Verhalten bei Gasgeruch in Gebäuden

13.5.5 Verhalten bei Gasgeruch im Freien

13.5.6 Verhalten bei Abgasaustritt aus raumluftabhängigen Gasfeuerstätten

13.6 Gesetzesbezug

 

Anhänge

Anhang A – Anhänge zu Kapitel 1

A.1 Auszüge aus dem „Gesetz über die Elektrizität- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz EnWG)“ vom 07. Juli 2005, zuletzt geändert am 22. Dezember 2016

A.2 Abdruck der „Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für den Anschluss und dessen Nutzung für Gasversorgungen in Niederdruck“ (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) vom 01. November 2006, zuletzt geändert 29. August 2016

A.3.1 Gesetze, Verordnungen, Berufsgenossenschaftliche Regeln, Richtlinien

A.3.2 Europäische und nationale Normen

A.3.3 Technische Regeln DVGW

A.3.4 Andere Technische Regeln

 

Anhang B – Anhänge zu Kapitel 2

B.1 Gebrauchsfähigkeitsprüfung – Feststellen der Gasleckmenge durch Messen des Druckabfalls mit Luft und Anwenden des rechnerischen oder graphischen Verfahrens

B.2 Mustervorlagen Protokoll über Belastungs- und Dichtheitsprüfung, Gebrauchsfähigkeitsprüfung, Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll, Hinweise für Instandhaltungsmaßnahmen

B.2.1 Protokoll über Belastungs- und Dichtheitsprüfung für die Gasleitung

B.2.2 Protokoll zur Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Leitungsanlage

B.2.3 Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll für die Gasinstallation

B.2.4 Hinweise für Instandhaltungsmaßnahmen

B.3 Übersicht Prüfungen bei Erstellung/Inbetriebnahme sowie bei Instandsetzung

 

Anhang C – Anhänge zu Kapitel 3

C.1 Beispiele zur Bemessung der Leitungsanlage

C.2 Formblätter Bemessung

C.3 Tabellenformulare

 

Anhang D – Anhänge zu Kapitel 4

D.1 Prinzipschaltbilder zur Erfüllung der Funktionsanforderungen bei gleichzeitiger Installation von raumluftabhängigen Gasgeräten und Luft absaugenden Einrichtungen

D.2 Beschreibung der Vorgehensweise zur Berechnung der Verbrennungsluftversorgung

D.2.1 Musterformblatt

D.3 Beispiele zur Verbrennungsluftberechnung

 

Abkürzungsverzeichnis (Häufig verwendete Abkürzungen)

Stichwortverzeichnis

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