Technische Regel Flüssiggas; DVFG-TRF 2021

Preis ab: 82,00 €*
Produktart
  • DVFG, DVGW
  • 978-3-89554-244-2
  • 200 Seiten, DIN A4, gebunden
  • klimaneutral gedruckt
  • April 2021
  • 1
  • 1
  • 311182
ST
Anzahl Stückpreis
bis 24
95,50 €*
bis 99
91,50 €*
bis 499
87,00 €*
ab 500
82,00 €*
Die TRF wurde 2021 komplett überarbeitet durch DVFG und DVGW.


Ihr Nutzen

  • In der TRF sind die anerkannten Regeln der Technik und Anforderungen an das Inverkehrbringen, Errichten und Betreiben von Flüssiggas-Anlagen aus den geltenden Vorschriften und Normen für Sie zusammengefasst.
  • Flüssiggas-Anlagen, die nach den Anforderungen der aktuellen TRF errichtet und betrieben werden, entsprechen dem aktuellen Stand der Technik.
  • Sie als Fachleute aus SHK-Betrieben, Versorgungsunternehmen, Prüfer und Sachkundige der Branche sind mit der DVFG-TRF 2021 auf dem neuesten Stand – und damit auf der sicheren Seite.


Neuerungen im Überblick:

Alle Neuerungen zur TRF 2021 können Sie hier zusammengefasst als PDF herunterladen oder weiter unten auf dieser Seite ansehen.


Schulungen zur TRF 2021

In Zusammenarbeit mit dem DVFG werden von der DVGW Beruflichen Bildung Schulungen zur TRF 2021 angeboten, die auf einem gemeinsamen Schulungskonzept basieren. Die Schulungen werden ausschließlich von autorisierten Referenten durchgeführt und garantieren ein standardisiertes und einheitliches Schulungsprogramm. Bringen Sie sich als Fachleute aus SHK-Betrieben, Versorgungsunternehmen, Prüfer und Sachkundige mit der Schulung zur TRF 2021 auf den aktuellen Stand der Technik.


Alle Neuerungen TRF 2021

Allgemein:
  • Die Ergänzungsblätter aus 2012 und 2014 wurden eingearbeitet.
  • Druckwerte sind jetzt auch in der Einheit Pascal oder Hektopascal angegeben.

Abschnitt 3 "Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen":
  • Abschnitt 3 wird an Begriffe und Symbole der TRGI 2018 und aktuelle Rechtsvorschriften angeglichen.
  • Der Begriff „Flüssiggasanlage“ wird mit neuen Bildern illustriert.
  • Der neue Begriff „Behälteranlage“ beschreibt den Anlagenteil, der Vorschriften über überwachungsbedürftige Anlagen unterliegt.
  • Rohrleitungen für Flüssigphase oder für ungeregelte Gasphase werden jetzt von Mitteldruck-Rohrleitungen unterschieden.
  • Im Bereich Druckregelung werden die neuen europäischen Abkürzungen verwendet.
  • Der Begriff „Sicherheitsabstand“ wird aus der TRBS 3146 übernommen.
  • Einige Begrifflichkeiten aus der Betriebssicherheitsverordnung werden übernommen, z. B. „prüfpflichtige Änderung“, „zur Prüfung befähigte Person“, „zugelassene Überwachungsstelle“.
  • Begriffe und Symbole zu brenntechnischen Größen (Brenn- und Heizwerte, Wobbe-Index usw.) werden an TRGI 2018 angeglichen.

Abschnitt 4 „Errichtung von Flüssiggasanlagen und ergänzende Anforderungen für gewerbliche Flüssiggasanlagen“
  • Die in Abschnitt 8 bereits festgelegten Zuständigkeiten für Prüfungen wurden gestrichen. Ein neuer Unterabschnitt zu Regelungen, die gewerbliche Flüssiggasanlagen betreffen, wurde eingeführt.
  • Vermeidung der Doppelnennung von Anforderungen in Abschnitt 4 und Abschnitt 8.
  • Bessere Abgrenzung, welche Teile der TRF auch für gewerbliche Anlagen Verwendung finden können und welche nicht.
  • Eine Aufstellung der gewerblichen Regelwerke erleichtert die entsprechende Suche.

Abschnitt 5 "Flüssiggasbehälter"
  • In Abschnitt 5 wurden Anforderungen an die Flüssiggasbehälteraufstellung an BetrSichV 2015 und MFeuV 2017 angeglichen und auf den aktuellen Stand gebracht.
  • Neue Erläuterungen zu den Armaturen des Behälters
  • Neuer Verweis auf das Wasserhaushaltsgesetz für Behälter in festgesetzten Überschwemmungsgebieten
  • Pflicht zur Ergreifung weiterer Maßnahmen bei tiefer als 50 cm eingelagerten Behältern, hinsichtlich des Bedienens des Behälters
  • Abgleich der baulichen Ausführung des Aufstellungsraumes mit den Vorgaben der Muster-Feuerungsverordnung (feuerbeständige Ausführung der Räume, Türen zu Aufstellungsräumen)
  • Konkretisierung des Konzepts der „häufigen Befüllung“: Bei häufiger Befüllung existiert eine Zone 1. In Zone 2 ist keine Trennfunkenstrecke mehr am Isolierstück notwendig.
Häufige Befüllung Flüssiggasbehälter

  • Neue Bilder zu Draufsicht bei Einschränkung des explosionsgefährdeten Bereichs und zu Maßnahmen bei Gelände mit Gefälle
Gelände mit Gefälle

  • Korrektur einer Inkonsistenz bei der Abstandsermittlung zu kleineren Brandlasten (Gartenhäuser und Geräteschuppen)
Abstandsermittlung Brandlast

  • Harmonisierung mit TRBS 3146 für gewerbliche Behälter < 3 t

Abschnitt 6 "Flüssiggasflaschenanlagen"
  • Neustrukturierung des Abschnittes und Neuregelung der explosionsgefährdeten Bereiche bei Raumaufstellung
Die Grundregel der TRF 2012 bleibt erhalten:
  • 1 Flasche bis 16 kg darf in Wohnungen und Räumen betrieben werden.
  • 1 Flasche bis 16 kg darf in Wohnungen und Räumen gelagert werden (Ersatzflasche).
  • Alle weiteren oder größere Flaschen dürfen nur in „Brennstofflagerräumen“ gelagert werden.
  • Anschluss und Druckregelung bei Flaschenanlagen sind jetzt in Abschnitt 6 geregelt (zuvor Abschnitt 7).
  • Die Unterscheidung zwischen betriebenen und gelagerten Flüssiggasflaschen ist jetzt klarer gefasst.
  • Die Ausführung des Aufstell- oder Lagerraums für Flaschen über 16 kg ist jetzt an MFeuV angeglichen und identisch mit der Ausführung eines Behälteraufstellungsraums.
  • Bei Mehrflaschenanlagen wird neben der Zone 2 im Aufstellungsraum eine Zone 1 im Bereich der Betriebsflaschen eingeführt – im Einklang mit der neuen DGUV-Regel Flüssiggas.
Mehrfachflaschenanlage

  • Neue Bilder für die von Kanälen, Schächten und Öffnungen freizuhaltenden Bereiche wurden eingefügt.
  • Im Text wird klargestellt, dass die TRF keine Erkenntnisquelle für die gewerbliche Flaschenaufstellung darstellt.

Abschnitt 7 "Leitungsanlage"
Die Bauteile der Leitungsanlage wurden, wo sachlich gerechtfertigt, auf den Stand der TRGI 2018 angepasst und die Rohrleitungsdimensionierung wurde analog TRGI 2018 überarbeitet.
  • neue Verbindungsart (Pressverbinder) für mittelschweres Stahlrohr
  • neue Verbindungsmöglichkeit für Kupferrohr (Klemmringverbinder unter Verwendung von Messing-Übergangsstücken)
  • Überarbeitung der Anforderungen bei der Qualifikation von Lötern und Hartlötverbindungen
  • Isolierstücke müssen nur noch in Zone 1 verpflichtend mit einer Trennfunkenstrecke ausgestattet werden.
  • Übernahme der Ausführungsbeispiele aus der TRGI
  • Aufnahme eines veränderten Bemessungsverfahrens in Anlehnung an die TRGI u.a. mit veränderter Betrachtung der Gleichzeitigkeit
Bemessungsverfahren

  • neue Tabelle in Tafel 2 zu Rohrdruckgefälle bei Wellrohr

Abschnitt 8 "Prüfungen und Inbetriebnahme von Flüssiggasanlagen"
  • Abschnitt 8 wurde komplett überarbeitet – ausgehend von den Neuerungen der Betriebssicherheitsverordnung 2015 bis 2019.
  • Die Behälterprüfung gliedert sich jetzt in die Gefährdungsarten Druck- und Explosionsgefährdungen.
  • Systematik und Umfang der Prüfungen bei der Behälteranlage wurden aus der Betriebssicherheitsverordnung übernommen (Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen).
Systematik Prüfungen

  • Bei den Rohrleitungsprüfungen wurde die Systematik und Terminologie verändert.
  • Die Prüfschritte bei der Rohrleitungsprüfung wurden detaillierter beschrieben.
Prüfablauf

  • Bei den Rohrleitungsprüfungen wurde klargestellt, dass auch abschnittsweise geprüft werden kann.
  • Die abschließende Dichtheitsprüfung ist Bestandteil der Inbetriebnahme der Anlage.
  • Wiederkehrende Prüfung Gasgeräte, Verbrennungsluft und Abgasanlage: Der Verwender muss einmal jährlich eine Sichtkontrolle der Anlage machen und ist darauf auch bei der Einweisung hinzuweisen (vergleiche TRGI). Auf die Auswirkungen einer geänderten Verbrennungsluftversorgung durch bauliche Maßnahmen (speziell bei raumluftabhängigen Geräten) ist der Verwender hinzuweisen. Die Gasgeräte, Verbrennungsluftversorgung und Abgasanlage sind wiederkehrend nach TRGI zu prüfen.
  • Für die Prüfung gewerblicher Gasgeräte wird jetzt explizit auf die Betriebssicherheitsverordnung verwiesen.


Abschnitt 9 "Aufstellung von Gasgeräten"

  • Die Regeln für Frischluftzufuhr und Abgasabführung sind nicht in der TRF, sondern in der TRGI enthalten.


Anhänge

  • Anhang A wurde gestrichen, da er nicht mehr benötigt wird.
  • Anhang F wurde gestrichen, da er identisch mit TRBS 3146/TRGS 746 ist.
  • Die Beispieldokumente in Anhang D, E und F wurden auf den aktuellen Stand gebracht.
  • Die Beispiele in Anhang I (zuvor Anhang K) wurden aktualisiert und deren Anzahl reduziert.
Vorwort

Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen

3.1 Begriffe

3.2 Verwendete Symbole und Kurzzeichen

3.3 Verwendete Einheiten

4 Errichtung von Flüssiggasanlagen und ergänzende Anforderungen für gewerbliche Flüssiggasanlagen

4.1 Anforderungen an Firmen und Personen

4.2 Ergänzende Anforderungen für gewerbliche Flüssiggasanlagen

5 Flüssiggasbehälter

5.1 Herstellung und Inverkehrbringen

5.2 Aufstellung von Flüssiggasbehältern ? Bauliche Anforderungen an die Aufstellorte

5.3 Betriebliche Anforderungen

6 Flüssiggasflaschenanlagen

6.1 Bau und Ausrüstung von Flüssiggasflaschen

6.2 Aufstellung von Flüssiggasflaschen

6.3 Anschluss von Flüssiggasflaschen

6.4 Betriebs-/Bedienungsanleitung

6.5 Gewerbliche Flaschenanlagen

7 Leitungsanlage

7.1 Allgemeines

7.2 Anforderungen an Rohre, Form- und Verbindungsstücke sowie Bauteile

7.3 Erstellung der Leitungsanlagen

7.4 Gas-Druckregelung und sicherheitstechnische Ausrüstungsteile für Flüssiggasbehälteranlagen

7.5 Installation von Gaszählern

7.6 Rohrleitungsdokumentation

7.7 Verwahrung der Leitungsanlagen

7.8 Arbeiten an gasführenden Leitungsanlagen

7.9 Bemessung der Leitungsanlage

8 Prüfungen und Inbetriebnahme von Flüssiggasanlagen

8.1 Allgemeines

8.2 Prüfungen vor Inbetriebnahme einer Flüssiggasanlage

8.3 Inbetriebnahme der Flüssiggasanlage

8.4 Wiederkehrende Prüfungen von Flüssiggasanlagen

8.5 Außerordentliche Prüfungen

8.6 Prüfbescheinigungen und Prüfaufzeichnungen

9 Aufstellung von Gasgeräten

9.1 Allgemeines

9.2 Zusätzliche Maßnahmen bei der Aufstellung von Gasgeräten in Räumen unter Erdgleiche

Anhang A - Füllleitungen

A.1 Allgemeines

A.2 Rohre und Formstücke

A.3 Gütenachweise

A.4 Verbindungsarten

A.5 Verlegung

A.6 Kennzeichnung

A.7 Dokumentation

Anhang B - Installation von Abblaseleitungen auf 1-NPT Sicherheitsventilen

B.1 Allgemeines

B.2 Abblasemündung

B.3 Entwässerung

B.4 Material

B.5 Montage und Installation

Anhang C - Abzugslose Haushaltsraumheizer

C.1 Allgemeines

C.2 Gasanschluss

C.3 Flaschenaufstellraum

C.4 Aufstellbedingungen

Anhang D - Beispiel einer möglichen Prüfplakette

Anhang E - Muster Betriebsanweisungen und Explosionsschutzdokumente

Anhang F - Sicherheitshinweise

Anhang G - Eigenschaften der Flüssiggase

Anhang H - Leitfaden für den Umgang mit epoxidharzbeschichteten Lagerbehältern

H.1 Anwendungsbereich

H.2 Unterweisung

H.3 Transport und Lagerung

H.4 Prüfung des Korrosionsschutzes

H.5 Sandschicht

H.6 Einlagerung

H.7 Reparatur

H.8 Dokumentation

Anhang I - Beispiele zum Bemessungsverfahren

I.1 Beispiel 1 - Einzelzuleitung ohne Gaszähler, Kupferrohr, Diagrammverfahren

I.2 Beispiel 2 - Einzelzuleitung mit Gaszähler, Mischinstallation, Rohrauswahl nach Fließweg

I.3 Beispiel 3 - Einzelzuleitung, Mischinstallation, Druckverlustberechnung

I.4 Beispiel 4 - Drei Einfamilienhäuser, Versorgungsleitung PE-Rohr Niederdruck, innen Kupfer- oder Edelstahlrohr, Auswahl nach Fließweg

I.5 Beispiel 5 - Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen, Etagenzähler

Literaturhinweise

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Neu
Handbuch für Flüssiggas-Anlagen - Teil 1 Ausgabe 2023
Bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von Flüssiggasanlagen ist eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen, technischer Regeln und Normen zu beachten. Für den sicheren Betrieb einer Flüssiggas-Anlage kommt es darauf an, wie Sie die Anforderungen aus den Technischen Regeln Flüssiggas (TRF) in die Praxis umsetzen. Insbesondere für die Aufstellung des Flüssiggas-Behälters lassen sich die idealen Bedingungen des Regelwerkes nicht immer 1:1 gewährleisten. Nutzen Sie daher zur Unterstützung für Ihre tägliche Arbeit bei der Aufstellung und Prüfung von Flüssiggas-Behältern das „TRF-Handbuch für Flüssiggas-Anlagen Teil 1“. Es basiert auf der TRF 2021.Ihr Nutzen: Hinweise und Erläuterungen für die Aufstellung von Behältern bis 3t Fassungsvermögen Praxisbeispiele zur Erleichterung Ihrer Entscheidungen bei Planung, Errichtung und Betrieb von Flüssiggas-BehälternGrundlagen für einheitliche Maßstäbe zur Prüfung und Beurteilung von Flüssiggas-Behältern umfangreiche Checklisten zu Regelwerksanforderungen An wen sich das TRF-Handbuch Teil 1 richtet: Das Handbuch richtet sich sowohl an befähigte Personen nach TRBS 1203 und Sachverständige zugelassener Überwachungsstellen als auch an Planer, Errichter und Behörden. Das „Handbuch für Flüssiggas-Anlagen Teil 1“ ist als strapazierfähiger Ringbuchordner im kompakten DIN A5-Format ideal zum Mitnehmen und zur Aufnahme von eigenen Notizen. Das Handbuch ist in gemeinsamer Arbeit des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. (DVFG) mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) und dem TÜV-Verband e. V. erarbeitet worden. Die wichtigsten Neuerungen:Kapitel 1: Grundlegende Neuformulierung des gesamten Kapitels mit kurzen Einführungstexten und zusätzlich neuen Abschnitten zu: ausgewählten TRBS ATEX-Richtlinien Wasserhaushaltsgesetz (Gewässerrandstreifen) Bundesfernstraßengesetz Kapitel 2 „Flüssiggasbehälter“: Umfassende Überarbeitung, Ergänzung und Anpassung des Kapitels an die TRF 2021. U.a. wurden folgende Themen überarbeitet und ergänzt: Auswahl, Art und Größe eines Flüssiggasbehälters Anlieferung von Flüssiggas durch einen TKW Klarstellungen innerhalb der Brandlasttabellen Erläuterungen zu elektrostatischer Erdung und Blitzschutz Definition und Umgang mit Schutzobjekten (Sicherheitsabstand) Einschränkung von Durchfahrten Einschränkung der Aufstellung an Bundesfernstraßen, Gewässerrandstreifen und Bahngleisen geänderte Vorgehensweise bei Umgang mit tiefer eingelagerten Flüssiggasbehältern Abstellen von Fahrzeugen über Domschächten Kapitel 3: "Prüfung einer Flüssiggasanlage“: Anpassung der Verweise aus den aktuellen Regelwerken Anhang: Überarbeitung und Ergänzung neuer FeststellungsbausteineNeustrukturierung Kommentierung TRF 2021Mit Erscheinen dieses Handbuchs wird die Kommentierung der TRF 2021 neu strukturiert. Zukünftig gibt es die praktischen Erläuterungen zu allen Anlagenteilen in 2 Handbüchern: Teil 1 des Handbuchs ist eine Weiterentwicklung des ehemaligen DVFG-Prüfhandbuchs. Es wurde umfangreich an die TRF 2021, aktuellen technischen Erkenntnissen sowie die aktuellen gesetzlichen Grundlagen angepasst und behandelt die Planung, Errichtung und Prüfung von Flüssiggasbehälter-Anlagen. Teil 2 wird noch erarbeitet und wird Erläuterungen zur Leitungsanlage und Flüssiggasflaschenanlagen enthalten.
160,00 €*
TRGI 2018 - DVGW Arbeitsblatt G 600 (Gasinstallation)
Technische Regel für Gasinstallationen Was heißt TRGI? Diese Abkürzung bedeutet „Technische Regel für Gasinstallationen“. Daneben finden Sie noch die Bezeichnung „DVGW-Arbeitsblatt G 600“. Das kommt daher, weil die TRGI Bestandteil des DVGW-Regelwerks ist. Sie wird dort mit der Nummer G (für Gas) 600 geführt. Herausgegeben wird diese technische Regel vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW). Der DVGW ist der anerkannte Regelsetzer für alle Fragen der Versorgung mit Gas und Trinkwasser. Er erstellt in ehrenamtlichen Gremien technische Regeln und Normen für die Gas- und Wasserwirtschaft. Welche Ausgabe ist aktuell? 2018 wurde diese technische Regel komplett überarbeitet. Kaufen Sie sie jetzt und profitieren Sie vom umfassenden Wissen zum sicheren Arbeiten an Gasinstallationen. Korrekturen und vorherige Ausgaben Laden Sie hier die kostenlosen Korrekturblätter als PDF-Dateien herunter. Korrektur Februar 2019 Korrektur Februar 2020 Korrektur Februar 2022 Alle vorherigen Ausgaben der TRGI können Sie als PDF-Dateien kaufen. Wichtige Ergänzungen zur TRGI Ebenfalls komplett überarbeitet wurde 2018 der TRGI-Kommentar als perfekte Erläuterung des Regelwerkes. Kommentar und TRGI können Sie auch als praktisches Paket kaufen. Zusätzlich erschienen ist das Tool TRGI-Online mit vielen Zusatzmaterialien, ausfüllbaren Formularen und Berechnungen. Informieren Sie sich jetzt! Wer braucht das Regelwerk und wozu? Diese technische Regel ist die wichtigste Vorschrift für alle Experten des Gasfaches. Als Standardwerk unterstützt sie u. a. Mitarbeiter von Versorgungsunternehmen, Netzbetreiber, Schornsteinfeger, Planer und Behörden. Sie als Fachleute benötigen die TRGI als wichtiges Praxiswerkzeug bei: der Erstellung, Prüfung und Inbetriebnahme der Gasleitungsanlage, der Dimensionierung von Leitungsanlagen für Heizungen, der korrekten Aufstellung und Verbrennungsluftversorgung von Gasgeräten, dem Betrieb und der Instandhaltung von Leitungsanlagen und Gasgeräten und der bestimmungsgemäßen Ausführung der Abgasabführung. Damit gewährleistet das Arbeitsblatt, dass Gas jederzeit sicher genutzt werden kann. Arbeit nach TRGI gewährleistet Ihnen Rechtsicherheit Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt in Deutschland vor, dass an Energieanlagen die technische Sicherheit gewährleistet sein muss. Dazu sind auch die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Mit der Anwendung des DVGW-Regelwerks erfüllen Sie diese Vorgabe. Auch in der Gashochdruckleitungsverordnung wird auf das DVGW-Regelwerk als Stand der Technik, den es einzuhalten gilt, hingewiesen. Wer rechtssicher und technisch korrekt arbeiten will, nutzt die TRGI. Inhalt Das Werk beinhaltet Kapitel zu den folgenden Themen: Gasinstallation Leitungsanlage Erhöhung des Betriebsdrucks Bemessung der Leitungsanlage Gasgeräteaufstellung Verbrennungsluftversorgung Abgasabführung Betrieb und Instandhaltung Eine genaue Übersicht über die Inhalte der TRGI 2018 finden Sie auch in der Leseprobe. Das sind die Neuerungen 2018: Änderungen der bauaufsichtlichen Rahmenbedingungen, u. a.: Gebäudehülle neue Gasgeräteverordnung EU 2016/426 Änderungen Musterbauordnung (MBO) Änderungen Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) Änderungen Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) Wegfall 4:1-Regel für Verbrennungsluft bei Neubauten und lüftungstechnisch sanierten Gebäuden (Altbauten) Anpassung Aufstellanforderung Gasgeräte mit Abgasabführung im Überdruc Aufnahme von Brandschutzanforderungen für Wanddurchführungen von Mehrschichtverbundrohren Änderung verschiedener Landesbauordnungen (LBO) neues Verfahren Erarbeitung eines neuen Verfahrens zum Nachweis der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung von raumluftabhängigen Gasgeräten Neu eingeführte Arten von Gasgeräten Aufnahme europäisch neu eingeführter Arten von Gasgeräten für Mehrfachbelegung im Überdruck und Beschreibung der zugehörigen Aufstellanforderungen Anpassungen an die neue Rechtsprechung und Übernahme gesetzlicher Änderungen u. a. in: Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Leitungsanlagenrichtlinie (LAR) Kehr-und Überprüfungsordnung (KÜO) Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) ProdSV BauProdG BauProdVO Bemessungsverfahrens für die Leitungsanlage Weiterentwicklung und Vereinfachung des 2008 eingeführten Bemessungsverfahrens für die Leitungsanlage (Aufnahme von Wellrohren und dem zusätzlichen Verfahren „Direkter GS-Abgleich“, Vereinfachung der Gleichzeitigkeiten) Aufnahme neuer Installationstechniken (z. B. Wellrohre, Pressverbinder für Stahlrohre) Generelle Verwendung der SI-Einheit Pascal (Pa) für Druckangaben Installationsanforderungen an Absperreinrichtungen Präzisierung der Installationsanforderungen an Absperreinrichtungen nach DIN EN 331 zur Erfüllung der höheren Temperaturbeständigkeit Neuaufnahme und Präzisierung von Abschnitten Aufnahme des neuen Abschnitts 8.2 „Gasgerätearten – Unterscheidung nach Verbrennungsluftversorgung und Abgasabführung“ Präzisierung der Abschnitte zum Thema „Prüfen/Wiederinbetriebnahme von Leitungsanlagen“ Fortschreibung der Abschnitte zum Thema „Lösbare Geräteanschlussleitung“ Anpassung an die aktuelle Normung FAQs Warum ist die Gewindeverbindung nach DIN EN 10226-1 nur mit Einschränkung zugelassen? Die Praxiserfahrungen zeigten, dass unter Baustellenbedingungen Nennweiten größer DN 50 meist nicht normgerecht hergestellt werden konnten. Andererseits lässt auch die europäische Funktionalnorm DIN EN 1775, die national durch die TRGI umgesetzt wird, Gewindeverbindungen nur bis DN 50 zu. Sollen unter Putz verlegte Leitungen mit Halbschalen abgedeckt werden? Laut TRGI besteht eine solche Forderung nicht. Seit wann dürfen Gas-Innenleitungen aus Kunststoff (Mehrschichtverbundrohre) bestehen? Mit Aufnahme der Mehrschichtverbundrohre als Innenleitungen in die TRGI 2008 können Mehrschichtverbundrohre aus PE-X/Al/PE-X genauso wie die anderen in der TRGI aufgeführten Rohrmaterialen in der Gas-Inneninstallation eingesetzt werden. Muss die Kombination von TAE+GS am Werkstoffübergang für Wartungs- und Austauscharbeiten immer zugänglich sein? Diese Bauteilkombination (GS mit vorgeschalteter TAE) kommt bei Kunststoffrohrleitungen bei jeder GS-Einbausituation zum Tragen. Sie wird in der Regel auch nicht an später verdeckter Stelle angeordnet sein. Wartungsarbeiten sind an diesen Bauteilen jedoch nicht durchzuführen. Darf eine Leitung in Hohlräumen ohne Be- und Entlüftung verlegt werden? Eine Neuerung der TRGI 2018 ist, dass nun auch Leitungen mit geschweißten Verbindungen ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen, wie z. B. Be- und Entlüftungsöffnungen, in Hohlräumen verlegt werden dürfen. Warum wurde der Gasströmungswächter eingeführt? Die bis dato erstellten Gasinstallationen gelten doch auch als betriebssicher. Auf Betreiben der Aufsichtsbehörden wurde in 2003 der GS als eine zusätzliche Schutzeinrichtung gegen Eingriffe Unbefugter eingeführt In der TRGI 2008 wurde der GS bei metallenen Leitungen als zusätzlicher Einrichtung zum Schutz gegen Eingriffe Unbefugter eingesetzt. Bei der Verwendung von Leitungen aus Mehrschichtverbundrohr wird der GS zusammen mit der TAE als Sicherheitselement zur Brand- und Explosionssicherheit der Leitung aus Mehrschichtverbundrohr eingesetzt. Der Schutz gegen Eingriffe Unbefugter ist damit ebenfalls eingeschlossen. Wie wird der GS gemäß TRGI richtig installiert? Gemäß TRGI ist der GS „unmittelbar nach“ der HAE bzw. dem Austritt aus dem Schacht/Kanal zu installieren. Wie ist dies in der Praxis umzusetzen? Zum Ausschluss von Schaden durch Manipulation an der Gasinstallation muss die aktive Schutzmaßnahme (der GS) so angeordnet sein, dass, soweit möglich, jeglicher Zugriff vor dieser aktiven Einrichtung an der Leitungsanlage verhindert ist. Der Einbau ist daher unmittelbar nach der HAE oder dem Austritt aus dem Schacht/Kanal, anzustreben. Wenn z. B. Hauseinführungen Umlenkungen erfordern, so können noch 1 bis maximal 3 Installationsformteile (wie z. B. Rohrnippel, Doppelnippel, Reduzierstück oder Winkel – maximal 2 Richtungsänderungen), im Rahmen „unmittelbar nach“ für Einzelfälle akzeptiert werden. Ist bei Belastungen über 110 kW (ein Gasgerät) oder 138 kW (mehrere Gasgeräte) der Einbau eines GS nicht möglich, so sind die Leitungen insgesamt oder bis zur Einbaumöglichkeit des GS passiv zu sichern. Warum dürfen nach TRGI mehrere GS gleichen Nennwerts und gleichen Typs nicht hintereinander eingebaut werden? Außer dem damit unnötig geschaffenen zusätzlichen Druckverlust (hiermit verbundenes eventuelles Problem des unterschrittenen Mindestfließdruckes am Gasgeräteeingang) bringen zwei identische GS in Reihe keinen zusätzlichen Sicherheitsgewinn. Warum wurde der Sollwert des Gas-Druckregelgerätes mit der TRGI 2008 angehoben? Der bis 2008 vorgegebene Sollwert von 22,6 mbar (= Nennanschlussdruck Gasgerät 20 mbar + zulässiger Druckverlust Rohrleitung 2,6 mbar) wurde um 0,4 mbar auf 23 mbar angehoben. Dies war erforderlich, um den neu hinzugekommenen zusätzlichen Einrichtungen und Sicherheitselementen Rechnung zu tragen. Auch für den Fall, dass kein separater GS montiert werden muss (da dieser bspw. bei metallener Installation im Regelgerät integriert ist und ein zusätzlicher Druckverlust hier nicht auftritt) geht die TRGI 2018 grundsätzlich von 23 mbar aus. Seit der TRGI 2008 ist vor jedem Gaszähler eine Absperreinrichtung einzubauen. Warum ist die bisherige Erleichterung bei gleichzeitiger HAE im selben Raum mit der TRGI 2008 entfallen? Das Überarbeitungsgremium und die Einsprechergruppe haben sich aus pragmatischen Gründen (Eindeutigkeit im Regelwerk, einfachere Handhabung) für diese geänderte Anforderung ausgesprochen. Warum wurde der Prüfdruck für die Dichtheitsprüfung 2008 von bisher 110 mbar auf 150 mbar angehoben? Die Erhöhung des Prüfdruckes auf 150 mbar wurde auf Grund der europäischen Harmonisierung erforderlich. Die für die Gas-Druckregelgeräte relevante europäische Norm DIN EN 14382 lässt als Grenzeinstellung der Sicherheits-Absperreinrichtung im Störungsfall einen Druck von 150 mbar zu. Dieser Druck ist somit der anzusetzende Prüfdruck für die Leitungsanlage. Mit der TRGI 2018 wurde Megapascal (MPa) bzw. Hektopascal (hPa) neu als Druckeinheit – anstatt bar und mbar – eingeführt. Warum dürfen bei raumluftabhängigen Gasgeräten mit Strömungssicherung den Lüftungsöffnungen ins Freie keine waagerechten Leitungen nachgeschaltet werden? Die TRGI fordert zwei unmittelbar ins Freie führende Öffnungen bei zu kleinem Rauminhalt, um in Anfahrzustand eine ausreichende Verdünnung des ggf. über die Strömungssicherung austretenden Abgases sicherzustellen. Ein evtl. Abgasaustritt aus der Strömungssicherung ist immer auf einen Stau oder Rückstrom aus dem senkrechten Teil der Abgasanlage zurückzuführen. Die dann erforderliche Verdünnung des austretenden Abgases im Aufstellraum (Schutzziel 1) kann nur durch die geringe Thermik aus der Aufstellraumhöhe bewirkt werden. Die Strömungswiderstände der an die Außenluftöffnungen waagerecht angeschlossenen Leitungen würden diesen geringen Auftriebseffekt wieder zunichte machen und können somit nicht zugelassen werden.
Preis ab: 112,50 €*
G 607 Arbeitsblatt 08/2022 -PDF-Datei-
Dieses DVGW-Arbeitsblatt G 607 gilt für Betrieb, Prüfung und Instandhaltung von Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, betrieben in der Gasphase, in Freizeitfahrzeugen (Wohnwagen, Wohnmobile) und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen, die entsprechend DIN EN 1949 oder DVGW-Arbeitsblatt Entwurf G 607:1996-03 oder früher installiert worden sind, und inMobilheimen, die nach DIN EN 1949 installiert worden sind. Diese Technische Regel G 607 gilt für die Flüssiggasanlagen, die mit Gasen nach DVGW-Arbeitsblatt G 260 (3. Gasfamilie in der Gasphase) betrieben werden.
110,68 €*